Lebensmittelläden und damit auch die Hofläden auf den Bauernbetrieben sind von den Massnahmen des Bundes ausgenommen, wie der Schweizer Bauernverband in einer Medienmitteilung schreibt. Wenig problematisch seien Selbstbedienungsangebote auf den Höfen.

Bediente Läden müssen die Empfehlungen des BAG wie Hygienemassnahmen und Abstand zwischen den Kundinnen und Kunden einhalten. Laut Bauernverband ist es ideal, eine bargeldlose Bezahlmöglichkeit wie Twint anzubieten.

Wochenmärkte sind derzeit untersagt. Der SBV will bei den Behörden vorstellig werden, um Wochenmärkte mit reinem Lebensmittelangebot unter gewissen Bedingungen wieder zu ermöglichen.

Schule auf dem Bauernhof pausiert
Die Massnahmen haben aber Auswirkungen auf die Öffentlichkeitsarbeit der Schweizer Bäuerinnen und Bauern. Die Schule auf dem Bauernhof (SchuB) unterbricht aufgrund der geschlossenen Schulen ihre Aktivitäten bis mindestens am 19. April.

Zum Schutze der Bauernfamilien und der Mitarbeitenden auf dem Hof, ist von Besuchen bei der Stallvisite derzeit abzusehen.  Die Vorbereitungen zum Tag der offenen Hoftüren (7. Juni 2020) laufen derweil weiter. Die Lage wird Mitte April von den Verantwortlichen neu beurteilt. Bei den drei Projekten handelt es sich um Massnahmen der Basiskommunikation des Schweizer Bauernverbandes (SBV).