Rund 187'300 Stimmende sagten Nein, 159'200 legten ein Ja in die Urne. Das Ständemehr verfehlte die Initiative ebenfalls. Mindestens 12 Standesstimmen sind für eine Verfassungsänderung nötig, die Hornkuh-Initiative erreichte nur deren fünf. Am deutlichsten stimmten städtisch geprägte Kantone zu. In Genf kam die Initiative auf 59,9 Prozent Ja, in Basel-Stadt auf 56,8 Prozent. Auch in Glarus, Schaffhausen, im Tessin und einigen ländlich geprägten Regionen gab es Ja-Mehrheiten.    

Doch dort, wo tatsächlich Kühe gehalten werden, sagte die Bevölkerung tendenziell Nein zur Hornkuh-Initiative. In Freiburg betrug der Anteil Nein-Stimmen 66,2 Prozent, in Appenzell Innerrhoden 66 Prozent und im Jura 65,2 Prozent. Die Stimmbeteiligung lag bei knapp 48 Prozent, was ein durchschnittlicher Wert ist.      

Das Resultat ist keine Überraschung. Nachdem die Initiative gut gestartet war, hatte sie im Lauf des Abstimmungskampfs an Unterstützung verloren. Die letzten Umfragen liessen eine Nein-Mehrheit erwarten.      

Für den Bund ging es um wenig. Im Landwirtschaftsbudget sollten zwischen 10 und 20 Millionen Franken umgeschichtet werden. Damit wären die Halter von horntragenden Kühen, Stieren, Ziegen und Ziegenböcken zusätzlich unterstützt worden. Der Bund subventioniert die Schweizer Landwirtschaft mit fast 3,5 Milliarden Franken pro Jahr. Die Annahme der Hornkuh-Initiative hätte also nicht zu ernsthaften Verwerfungen geführt.

Bescheidener Beitrag  
Auch die Situation der Tierhalter hätte sich nicht grundsätzich verändert. Der Initiativtext legte keine Beträge fest. Die Initianten regten aber an, dass es pro Kuh mit Hörnern jährlich 190 Franken geben sollte, für eine Ziege 38 Franken. Das hätte eine Milchkuh über ihre durchschnittliche Lebensdauer hinweg um rund 1000 Franken aufgewertet. Die Zusatzkosten für den Bau eines Freilaufstalls, der dem Platzbedarf gehörnter Tiere genügt, hätte dieser Betrag nicht gedeckt.      

Um viel ging es nach Ansicht der Initianten aber für die Tiere. Sie argumentierten, dass das Enthornen den Kühen und Ziegen grosses Leid zufügt. Der Eingriff wird im Alter von zwei bis sechs Wochen vorgenommen. Die Tiere bekommen Schmerz- und Beruhigungsmittel, bevor ihnen die Hornanlagen ausgebrannt werden. Laut den Initianten leiden viele Kühe und Ziegen danach aber unter Langzeitschmerzen.      

Die Natur habe die Kühe mit Hörnern geschaffen, begründete der Bergbauer Armin Capaul seine Initiative. Der Mensch habe kein Recht, die Tiere zu verstümmeln. Die Gegner der Initiative müssten nun der ganzen Welt erklären, warum sie das Nationaltier der Schweiz enthornten, sagte Capaul, nachdem seine Niederlage feststand.

Sicherheit im Stall  
Für die Gegner, die Capauls Engagement und seinen Achtungserfolg an der Urne würdigten, gibt es dafür jedoch gute Gründe. Einer davon ist, dass das Horn nicht nur als Kopfschmuck dient, sondern auch als Waffe. Mit dieser wird die Rangordnung in der Herde ausgefochten und der Nachwuchs beschützt. Der Bauer kann da leicht zwischen die Fronten geraten. Deshalb werden Kühe mit Hörnern heute in der Regel angebunden gehalten. In Freilaufställen brauchen sie mehr Platz, was Mehrkosten im sechsstelligen Bereich verursachen kann.      

Hier setzten die Gegner an. Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann, der die Nein-Kampagne fast im Alleingang bestreiten musste, warnte vor einem Eigengoal für das Tierwohl: Tiere mit Hörnern würden wegen der Verletzungsgefahr wieder vermehrt in Anbindeställen gehalten.      

Seiner Ansicht nach gibt es auch keine wissenschaftlichen Belege dafür, dass die Tiere unter dem Enthornen leiden. Ausserdem sei es nicht am Staat, den Bauern vorzuschreiben, wie sie ihre Tiere zu halten hätten, zeigte sich der FDP-Bundesrat überzeugt. Wie oft bei Initiativen führten die Gegner auch ins Feld, dass das Anliegen nicht in die Verfassung gehöre.