Im Oktober 2015 wurden in einem Wald bei Happerswil auf dem Thurgauer Seerücken 144 Masthühner gefunden. Nachdem die Polizei zuerst im Dunkeln tappte, verhaftete sie einige Tage später einen jungen Mann («Tierwelt Online» berichtete). 

Er hatte im Keller des Einfamilienhauses, wo er wohnte, einen Hühnerstall eingerichtet. Laut Anklageschrift kaufte der Beschuldigte 250 Küken und mästete diese zwei Monate lang. Als die Mastpoulets schlachtreif waren, tötete er 62 Tiere – auf qualvolle Art, wie es in der Anklageschrift heisst.

Lebend in Schachteln verpackt  
Die übrigen wollte er loswerden, indem er die lebenden Hühner in Kartonschachteln verpackte und zusammen mit seiner Freundin in den Wald fuhr. «Dort überliess er die Tiere sich selbst, um damit mögliche Streitigkeiten mit der Nachbarschaft zu vermeiden», heisst es in der Anklageschrift. Das Veterinäramt Thurgau entschied sich danach für eine Schlachtung der Tiere, weil sie sonst unter ihrem Gewicht gelitten hätten.

Bei der Hausdurchsuchung entdeckte die Polizei im Wohnhaus neben dem stinkenden Hühnerstall eine Indoor-Hanf-Anlage. Ausserdem soll der Schweizer zahlreiche weitere Delikte begangenen haben. Unter anderem soll er ohne Bewilligung Kampfhunde gehalten und seine Freundin derart an den Haaren gezogen haben, dass sie die Treppe einer Unterführung hinunter stürzte. Auch habe der Mann mit einem Baseballschläger ein mobiles Radargerät beschädigt, Fahrzeuge zum Gebrauch entwendet, und er sei trotz Ausweisentzugs Auto gefahren.

Schwierige Jugend  
Der Beschuldigte habe eine schwierige Jugend hinter sich, heisst es in der Anklageschrift weiter. Er hatte mitansehen müssen, wie sein Vater im Jahr 2008 auf dem Schulhausplatz in Kümmertshausen TG einen 19-jährigen Jugendlichen tötete. Der damals 15-Jährige hatte seinen Vater wegen eines Streits unter Jugendlichen zu Hilfe gerufen. Dieser kam mit einem Revolver auf den Schulhausplatz und schoss dem 19-Jährigen in den Kopf.   

Nach der Inhaftierung des Vaters habe sich das Verhältnis zur Mutter verschlechtert. Wegen fehlender schulischer und beruflicher Perspektiven sei der Jugendliche immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt geraten, was zu mehreren Heimaufenthalten geführt habe, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Abgekürztes Verfahren  
Der geständige Beschuldigte kommt Mitte September vor das Bezirksgericht Weinfelden TG. Gegen den vorbestraften Mann wird im abgekürzten Verfahren verhandelt. Der Urteilsvorschlag sieht eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 50 Franken vor. Ausserdem sollen eine frühere Busse sowie eine bedingte Geldstrafe vollzogen werden.  

Ist das Gericht mit dem zwischen Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten ausgehandelten Urteilsvorschlag einverstanden, erhebt es diesen zum Urteil. Andernfalls kommt es zu einem ordentlichen Gerichtsverfahren.