Motion abgelehnt
Hundesteuer auch für Herdenschutzhunde
Im Kanton Nidwalden sollen die Halter von Herdenschutzhunden nicht vom Kanton subventioniert werden, indem ihnen die Hundesteuer erlassen wird.
Der Regierungsrat lehnt eine Motion aus der Reihe der SVP zur Anpassung des Hundegesetzes ab. Landrat Armin Odermatt verlangt in dem Vorstoss, dass den Haltern von Herdenschutzhunden die Hundesteuer von jährlich 120 Franken erlassen wird. Er hatte den Vorstoss im Juni 2015 nach tödlichen Attacken eines Wolfs auf mehrere Schafe im Kanton eingereicht, um Herdenschutzmassnahmen zu fördern.
Eine Steuer sei für Herdenschutzhunde nicht gerechtfertigt, weil diese für die Allgemeinheit keine Zusatzkosten verursachten, begründete Odermatt die Motion. Durch den Schutz der Nutztiere würden die Hunde viele Amtsgänge der Behörden und Entschädigungszahlungen verhindern.
Aufwand lonht sich nicht
Der Regierungsrat hält jedoch nichts von einer weiteren Subventionierung für Halter von solchen Hunden, wie er in der am Mittwoch veröffentlichten Antwort festhält. Der Bund würde die Anschaffung von Herdenschutzhunden bereits unterstützen. Zudem würden die Halter vom Bund einen jährlichen Beitrag erhalten.
Aufgabe des Kantons sei es vielmehr, die Nutztierhalter mit einer umfassenden Beratung zu unterstützen. Der Regierungsrat bezweifelt, dass steuerliche Überlegungen den Ausschlag geben würden, ob ein Herdenschutztier angeschafft werde oder nicht. Der zu erwartende Nutzen würde den gesetzgeberischen Aufwand nicht lohnen.
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