Das neue Informationssystem «Antibiotika in der Veterinärmedizin» soll helfen, Antibiotikaresistenzen in den Griff zu bekommen. Die Grundlage dafür hat das Parlament mit dem revidierten Heilmittelgesetz geschaffen. Die Verordnung dazu tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, wie der Bundesrat am Mittwoch beschlossen hat. Ab dann müssen Tierärztinnen und Tierärzte Antibiotikaverschreibungen im Informationssystem erfassen, wenn ganze Tiergruppen behandelt werden.      

Verschreibungen für die Behandlung einzelner Tiere oder die Abgabe auf Vorrat müssen erst ab dem 1. Oktober 2019 registriert werden. Erfasst wird der Antibiotikaverbrauch nach Tierarten und Produktionstypen, Tierhaltungen, Tierarztpraxen und Kliniken. Bisher wurde lediglich erhoben, wie viele Antibiotika die Firmen an die Tierärzte verkauften.      

Das Informationssystem gehört zur Umsetzung der Strategie Antibiotikaresistenzen. Diese hat zum Ziel, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig sicherzustellen und Resistenzen einzudämmen. Von den Daten aus dem neuen Informationssystem erhoffen sich die Behörden Hinweise auf unsachgemässen oder übermässigen Antibiotikaeinsatz.