40 statt wie bisher 10 Prozent der Kontrollen in problematischen Landwirtschaftsbetrieben müssen künftig unangemeldet erfolgen. Das neue System legt mehr Gewicht auf risikobasierte Kontrollen und etwas weniger auf unproblematische Betriebe.

Mit der Totalrevision der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben erfüllt er die Forderung einer SP-Motion, die der Nationalrat im Ende 2017 gutgeheissen hatte. 

Nationalrätin Martina Munz (SP/SH) hatte verlangt, Betriebe, die bezüglich Tierschutz Probleme machen, sollten häufiger und vor allem unangemeldet kontrolliert werden. Der Auftrag für eine effizientere Gestaltung der Tierhaltungskontrollen erfolgte nur anderthalb Monate, nachdem sich die Ereignisse in einem Betrieb im thurgauischen Hefenhofen überstürzt hatten.

So funktioniert das neue System
Das neue System basiert wie bisher auf Grundkontrollen und risikobasierte Kontrollen, wie es in einer Mitteilung vom Mittwoch heisst. Allerdings werden die Grundkontrollen kürzer, zudem werden unproblematische Betriebe nur noch alle acht statt wie bisher alle vier Jahre kontrolliert. Die risikobasierten Kontrollen bekommen neu deutlich mehr Gewicht. Kantone erhalten die Vorgabe, Betriebe mit Mängeln im laufenden oder folgenden Jahr noch einmal zu kontrollieren.

Kontrolleure müssen genauer hinschauen  
Kontrollpersonen müssen den zuständigen Behörden neu auch Mängel melden, die sie ausserhalb ihres Kontrollauftrages feststellen. Mindestens 40 Prozent der jährlichen Kontrollen müssen sie künftig unangemeldet durchführen.

Der Bundesrat hat am Mittwoch eine ganze Reihe weiterer landwirtschaftliche Verordnungen verabschiedet. Für die Reduktion von Herbiziden auf offenen Ackerflächen etwa erhalten die Landwirte neu einen Ressourceneffizienzbeitrag. Zudem werden die entsprechenden Beiträge für den Einsatz präziser Anwendungstechnik für die schonende Bodenbearbeitung bis 2021 verlängert.

Pflanzenschutzverordnung wurde überarbeitet Weiter hat der Bundesrat die Pflanzenschutzverordnung totalrevidiert, die neu Pflanzengesundheitsverordnung heisst. Die Anpassung erfolgt, damit der freie Handel mit Pflanzenmaterial zwischen der Schweiz und der EU weiterhin gewährleistet ist. Hintergrund ist die neue Pflanzengesundheitsverordnung der EU. Damit will man die Verbreitung von besonders gefährlichen Schadorganismen vermeiden.