Der Grosse Rat hatte die Volksinitiative auf Antrag der Regierung im Oktober 2016 in drei von insgesamt neun Punkten für ungültig erklärt. Daraufhin wandten sich mehrere Personen des Initiativkomitees mit einer Beschwerde an das Verwaltungsgericht.

Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hiess es die Beschwerde in zwei von drei Punkten gut. Als zulässig und nicht im Widerspruch zu übergeordnetem Recht stehend beurteilt es die Begehren über den Schutz der Muttertiere sowie jenes über die generelle Winterruhe für das Rotwild.

Kritik an der Vorlage
Diskriminierend hingegen ist in den Augen der Verwaltungsrichter die Forderung nach einer paritätischen Besetzung des Amtes für Jagd und Fischerei durch Personen, welche die Jagd befürworten und solche, die ihr kritisch gegenüber stehen.

Eine solche Massnahme sei ungeeignet und wirkungslos im Hinblick auf den angestrebten Zweck einer ausgewogenen Jagdpolitik und -verwaltung. Zur Begründung schrieb das Gericht, dass die jagdpolitischen Zielsetzungen und Vorgaben nicht durch das Amt, sondern durch die Regierung und den Grossen Rat festgelegt würden.

Wann die Stimmberechtigten über die Initiative befinden können, ist noch unklar. Denn das Urteil des Verwaltungsgerichts Graubünden kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.