Mit der vorgeschlagenen Änderung der Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten habe das Eidgenössische Departement des Innern eine Präzisierung einzelner Bestimmungen in Aussicht gestellt. Zur Diskussion stehe aber im Gegenteil eine Aufweichung der bisherigen Deklarationspflicht.

Zwar begrüsst der STS in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassung die explizite Kennzeichnung als Echtpelz beziehungsweise Kunstpelz. Dies ergebe Sinn, da Kunstpelz heute von Laien kaum noch von Echtpelz zu unterscheiden sei. Wenn die Herkunft eines Fells aber keinem geografischen Raum zugeordnet werden könne, so solle neu die Deklaration «Herkunft unbekannt» angebracht werden.

Kritik an der schwammigen Formulierung
«Herkunft unbekannt» öffnet mangelnder Deklaration beziehungsweise Konsumenteninformation Tür und Tor und verwässert die Deklarationspflicht massiv, wie der Tierschutz schreibt. Bereits die bestehende Verordnung kenne eine schwammige Formulierung bezüglich der Gewinnungsart.

Der STS habe die Pelzdeklarationspflicht bei der Einführung als notwendige und sinnvolle Konsumenteninformation begrüsst. Zu einer Deklaration gehöre allerdings zwingend, dass sich der Konsument über Herkunft und Gewinnungsart des Pelzes informieren könne. Das sei mit der Bezeichnung «Herkunft unbekannt» nicht mehr gegeben.

Pelze, bei denen der Lieferant nicht in der Lage ist, über die Herkunft und Produktion des Pelzes Informationen zu geben, gehören gemäss dem Tierschutz nicht in den Handel. Der Verkauf dieser Produkte müsse verboten werden.