Viele Landwirte im Kanton St. Gallen haben in den letzten Wochen ihren Heuvorrat aufgebraucht. Einige der insgesamt 3500 Bauernbetriebe im Kanton mussten sogar Tiere verkaufen. «Wie viele Tiere in den Schlachthof gebracht werden mussten, wissen wir Nicht», sagte Hansjakob Zwingli von der Abteilung Direktzahlungen auf Anfrage von Keystone-sda. 

Laut einem Beitrag von Tagblatt online vom Freitag ist auf dem grössten Schlachtviehmarkt der Schweiz in Wattwil der Ansturm derzeit so gross, dass Bauern aus Kapazitätsgründen abgewiesen werden mussten.

Um den Bauern zu helfen, greift der Kanton auf die «Notreserven» zurück. Bauern dürfen ab sofort das noch saftige Gras der im Kanton weit verbreiteten Feuchtgebiete nutzen. Nun zeige sich, wie wertvoll die sonst streng geschützten Moore und Streuflächen seien, sagte Simon Zeller vom Amt für Umwelt Jagd und Fischerei. «Es ist das erste Mal, dass wir die Wiesen, welche die Moore wie einen Gürtel umspannen, frühzeitig freigeben», sagte Zeller.

Keine Schäden erwartet  
Um übermässigen Nährstoffeintrag zu verhindern, dürfen die Öko-Wiesen in den Feuchtgebieten normalerweise nur für kurze Zeit im Herbst beweidet werden. Schäden an der Natur seien wegen der einmaligen Nutzung nicht zu erwarten, sagte Zeller. Ein Problem sei wohl eher, dass Hochleistungskühe das karge Gras schlecht vertragen.

Langfristig müsse sich die Landwirtschaft jedoch an das sich ändernde Klima anpassen. «Ich bewirtschafte im Appenzellerland selbst eine landwirtschaftliche Fläche und baue auf einer Höhe von über 1000 Metern Mais an. Das geht», sagte Zeller. Es brauche ein Umdenken, auch bei den Politikerinnen und Politikern.

Regime für Direktzahlungen gelockert  
St. Galler Bauern, denen keine Feuchtgebiete zur Verfügung stehen, erhalten ebenfalls Erleichterungen. So drücke die Abteilung Direktzahlungen beide Augen zu, wenn die Vorgaben für den Anteil an Weidefutter nicht eingehalten werden könnten oder wenn die Nährstoff- oder die Futterbilanz nicht stimme, weil Futter zugekauft werden musste.

Auch bei den Sömmerungs-Beiträgen sind die St. Galler Behörden kulant. Bauern, die ihre Tiere wegen der Trockenheit früher von der Alp holen oder wegen Futtermangel im Tal länger oben lassen müssen, werden die Beiträge nicht gekürzt. Gemäss der Direktzahlungsverordnung könnten die Verantwortlichen in den Kantonen in Fällen höherer Gewalt wie Trockenheit auf Beitragskürzungen verzichten. Davon machten sie nun Gebrauch, heisst es im Communiqué.