Im Jahr 2016 wurden 629'773 Tiere in Tierversuchen eingesetzt, 7,7 Prozent weniger als im Vorjahr. Grund für die Schwankung sei vor allem der Abschluss verschiedener Projekte mit einer grossen Anzahl Tiere, berichtet das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).  

Die grossen Schwankungen von Jahr zu Jahr gehen laut BLV auf Forschungsprojekte zur Haltung und Fütterung von Nutztieren oder auf Artenschutzprojekte zurück, für die eine grosse Gruppe von Tieren erforderlich sei. So auch beim Rückgang der Anzahl Versuchstiere im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015: Dieser beruhe vor allem auf dem Abschluss verschiedener Projekte mit einer grossen Anzahl von Fischen und Amphibien.  

Aber auch die Zahl der durch kantonale Tierversuchskommissionen neu erteilten Bewilligungen für Tierversuche habe leicht abgenommen, um 2,4 Prozent, teilte das BLV letzte Woche mit.

Anteil genetisch veränderter Mäuse steigt  
Nach Tierarten aufgeschlüsselt waren die Zahlen im Vergleich zu 2015 bei Heimtieren wie Hunden und Katzen, Nutztieren und Nagetieren (ausser Mäusen) insgesamt rückläufig. Mäuse machten wie schon in den Vorjahren knapp zwei Drittel (65,2 Prozent) der verwendeten Tiere aus, wobei der Anteil gentechnisch veränderter Mäuse von 38 Prozent in 2015 auf 42 Prozent in 2016 anstieg.  

Fast zwei Drittel der 2016 erfassten Versuchstiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, weitere 20 Prozent in der Entwicklung und Qualitätskontrolle.

Ein Viertel in belastenden Versuchen  
Ein Grossteil der Tiere – 74,2 Prozent – seien keiner oder einer leichten Belastung ausgesetzt gewesen, schrieb das BLV. Als nicht belastend gelten beispielsweise Versuche in Zusammenhang mit der Fütterung oder Haltung. 23,2 Prozent waren einer mittelschweren und 2,6 Prozent einer schweren Belastung ausgesetzt.  

Tierversuche sind im Schweizer Tierschutzgesetz geregelt: In den für jegliche Tierversuche notwendigen Gesuchen müssen Forschende ihr Vorhaben genau beschreiben und begründen sowie eine Abwägung des Erkenntnisgewinns gegenüber der Belastung der Tiere darlegen. Zudem müssen sie zeigen, dass es keine Alternative zum beantragten Tierversuch gibt.