Verordnungspaket 2017. Es enthält 21 geänderte Verordnungen; die meisten Anpassungen treten am 1. Januar 2018 in Kraft. Das Paket bezweckt vor allen effektiveren Einsatz von Ressourcen.  

Im Rebbau, in Obstkulturen und beim Zuckerrüben-Anbau würden bedeutende Mengen an Pflanzenschutzmitteln eingesetzt, schrieb das Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW). Ist ein Bauer bereit, weniger Pflanzenschutzmittel einzusetzen und entsprechend mehr Risiken auf sich zu nehmen, erhält er neu Ressourceneffizienzbeiträge.  

Auch den Ausstoss von Ammoniak in der Landwirtschaft will der Bund senken. Einen Ressourceneffizienzbeitrag gibt es darum neu auch für die stickstoffreduzierte Phasenfütterung von Schweinen. Die Direktzahlungen für die Biodiversität will der Bundesrat bei gut 400 Millionen Franken stabilisieren. Für extensiv bewirtschaftete Wiesen, Streueflächen und Hecken sowie Feld- und Ufergehölze der Qualitätsstufe I werden die Beiträge um rund 20 Prozent gesenkt.

Beiträge für Stallhaltung fallen weg
Erfüllen die Flächen hingegen weitergehende Anforderungen (Qualitätsstufe II), gibt es mehr Geld. Damit will der Bundesrat die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen.  

Für im Stall gehaltene Hengste, Ziegenböcken und Zuchteber hat der Bundesrat die Tierwohlbeiträge gestrichen. Die Gruppenhaltung von geschlechtsreifen Männchen ist laut BLW mit hohen Risiken verbunden und die Beteiligung an den Programmen deshalb sehr tief. Hingegen können neu Bisons und Hirsche von Tierwohl-Massnahmen profitieren, wenn diese Tiere grosse Auslaufflächen zur Verfügung haben.  

Absatzförderungsbeiträge will der Bundesrat neu gezielter einsetzen. Und in mehreren Bereichen sind administrative Vereinfachungen geplant.