Dies sei inakzeptabel, sagt Hans Wyss, Direktor des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gegenüber der «Sonntagszeitung». Bei einem Treffen in der vergangenen Woche habe er «in aller Deutlichkeit Verbesserungen von den Kantonstierärzten verlangt». Das bestätigte sein Sprecher, Stefan Kunfermann, auf Anfrage.  

Laut der Verordnung für die Kontrollen von Landwirtschaftsbetrieben müssen Kontrolleure unangemeldet auf Bauernhöfen überprüfen, ob Bauern die Tierschutzanforderungen einhalten. Der Schweizer Tierschutz (STS) spricht im Zusammenhang mit diesen Kontrollen aber von einem «Systemfehler».  

Die Ressourcen müssten anders verteilt werden, hiess es bei der Medienstelle des STS auf Anfrage. Es sollten nicht diejenigen Betriebe kontrolliert werden, die keine Probleme machen. Kontrollen machten nur dort Sinn, wo es Vermutungen gebe, dass es um den Tierschutz nicht gut stehe.  

Problem im Vollzug
Hier sollte laut STS mehr, regelmässig und unangemeldet kontrolliert werden. Das Problem liege im Vollzug, nicht im Gesetz. Der STS schlägt zudem vor, 50 Prozent der Kontrollen unangemeldet durchzuführen. STS-Geschäftsführer Hansuli Huber werde sich zu dieser Thematik nächste Woche mit Parlamentariern treffen.  

Gemäss «Sonntagszeitung» lag zum Beispiel im Kanton Aargau die Quote für die unangemeldeten Grundkontrollen bei 1,7 Prozent, oftmals sei der Grund für die niedrigen Zahlen Personalmangel. Die Aargauer Kantonstierärztin Erika Wunderlin sagte der Zeitung, dass die Bundesvorgaben im Jahr 2017 übertroffen würden.