Fälle von Tierquälerei wie jener von Hefenhofen TG sollen in Zukunft effizienter aufgedeckt oder verhindert werden können. Dazu arbeiten die kantonalen Veterinärdienste und der Bund ein neues Kontrollkonzept aus, wie einer Mitteilung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu entnehmen ist.      

Die neuen Vorschriften sollen auf Anfang 2020 in Kraft treten. Ziel sei es, «schlechte Betriebe schneller zu finden und gleichzeitig gute Betrieb zu schonen», sagte Kaspar Jörger, Leiter der Abteilung Tierschutz im BLV, gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.      

In der Schweiz müssen landwirtschaftliche Tierhaltungen alle vier Jahre mindestens ein Mal kontrolliert werden. Laut BLV wurde 2017 schweizweit bei 12'075 Betrieben eine sogenannte Grundkontrolle durchgeführt. Das entspricht rund einem Viertel aller Betriebe. Mängel wurden bei knapp einem Fünftel der untersuchten Betriebe (18 Prozent) festgestellt.

40 Prozent unangemeldete Kontrollen  
Die einschlägige Verordnung schreibt weiter vor, dass 10 Prozent der Grundkontrollen unangemeldet erfolgen müssen. Über alle Kantone hinweg war dies letztes Jahr bei 28 Prozent der Kontrollen der Fall. Sieben Kantone erfüllten allerdings gemäss BLV die entsprechenden Vorgaben nicht.      

Nach den Angaben Jörgers soll der Anteil der unangemeldeten Kontrollen künftig auf 40 Prozent steigen. Das entspricht auch einer Forderung des Schweizer Tierschutzes (STS). Um mehr Ressourcen für das Aufdecken und die Behandlung von Risikobetrieben freizustellen, soll zudem der Aufwand bei den Grundkontrollen reduziert werden.      

Betriebe, die über eine gewisse Zeit nicht auffällig sind, würden demnach gemäss Jörger nicht mehr von Kontrolleuren besucht. An der Kontrollfrequenz (alle 4 Jahre) will das Gremium von Kantonstierärzten und BLV, die Ständige Kommission Tierschutz, hingegen festhalten.

Tierschutz: ja, aber ...  
Der STS begrüsste die Vorschläge auf Anfrage als Schritt in die richtige Richtung. Als «nicht akzeptabel» bewertete es jedoch Hansueli Huber vom Fachbereich für artgerechte Nutztierhaltung, dass noch immer jeder fünfte Kanton die Vorgaben zu den unangemeldeten Kontrollen nicht erfülle. Tierhalter müssten überall gleich behandelt werden.      

Der STS bemängelt zudem, dass nur Landwirtschaftsbetriebe, die Direktzahlungen erhalten, systematisch kontrolliert werden, nicht jedoch kleinere Nutztierhalter und Hobbybauern. Rund eine halbe Million Tiere wie Pferde, Kaninchen und Schafe blieben damit von den Kontrollen ausgenommen.