In dieser schwierigen Zeit eine positive Nachricht für Pferdeliebhaber vorne weg: Pferde können sich nach derzeitigem Wissensstand nicht mit dem neuartigen Coronavirus anstecken und es auch nicht übertragen. Zwar kennt man ein Equines Coronavirus (ECoV), das vor allem in der kalten Jahreszeit auftritt und bei erwachsenen Pferden Fieber, milde Koliksymptome und Durchfall auslösen kann. Diese Virusart ist allerdings eine völlig andere als das Covid-19, das seit einigen Wochen unseren Alltag prägt.

Die vom Bund festgelegten Auflagen zur Eindämmung der Pandemie schränken das Leben drastisch ein. Doch während Kinder nicht mehr zur Schulen gehen dürfen und eine Vielzahl an Geschäften, Restaurants sowie sämtliche Sport- und Freizeitbetriebe geschlossen sind, dürfen Reiterinnen und Pferdehalter ihre Vierbeiner weiterhin reiten oder anderweitig bewegen. Denn für Pferde ist Bewegung lebenswichtig – sie leiden körperlich und psychisch, wenn dieses Bedürfnis nicht befriedigt werden kann. 

Dem Tierwohl tragen die Behörden auch in Pandemie-Zeiten Rechnung. «Die Pferde müssen gemäss Tierschutzgesetzgebung bewegt werden. Der Tierhalter und Pferdebesitzer respektive eine damit beauftragte Person, zum Beispiel eine Reitbeteiligung, hat zu diesem Zweck jederzeit Zutritt zum Stall», schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). 

Schwieriger ist diese Situation für zahlreiche Schweizer Pferdebesitzer, die in Grenzregionen wohnen und ihre Pferde in Ställen in Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich stehen haben. Je nach Land und geltenden Reiserestriktionen dürfen sie zurzeit nicht oder nur stark eingeschränkt zu ihren Pferden. 

Stallbesitzer sind in der Pflicht
In der Schweiz können sich die Rösseler also glücklich schätzen, dass sie ihrer Leidenschaft auch in der aktuellen Situation weitgehend nachgehen dürfen. Doch auch wenn für viele Pferdehalter das Wohl ihrer Vierbeiner an erster Stelle steht, haben sie eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber. Das heisst, die Hygiene- und Verhaltensweisungen des Bundesamtes für Gesundheit, insbesondere das «Social Distancing», also das Einhalten eines Mindestabstands von zwei Metern zu anderen Menschen, müssen auch bei allen Aktivitäten rund um das Pferd unbedingt befolgt werden: auf dem Weg in den Reitstall, im Stall selber, auf dem Reitplatz oder in der Reithalle sowie beim Ausreiten.

Das BLV mahnt: «Es ist mit organisatorischen Massnahmen sicherzustellen, dass diese Regeln jederzeit eingehalten werden.» Die Verantwortung für die Umsetzung liegt in erster Linie beim Einzelnen, aber auch bei den Stallbesitzern oder -betreibern. Diese haben sicherzustellen, dass es im Stall zu keinen Menschenansammlungen kommt. Das Reiterstübli muss bis auf Weiteres geschlossen bleiben und es dürfen keine Veranstaltungen durchgeführt werden. 

In grösseren Ställen braucht es für Putzplatz, Reitplatz oder Halle Zutrittsbeschränkungen. Denn auch in Stosszeiten wie am Abend oder Wochenende müssen die Abstandsregeln eingehalten werden – körperliche Nähe ist in diesen Tagen nur zum Pferd erlaubt! Zahlreiche Pensionsställe regeln deshalb die Besuchszeiten der Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen mit digitalen Planungstools wie Doodle oder TimeTree.

Ausritte sollten auf Empfehlung des BLV zurzeit möglichst alleine stattfinden, ausser bei Pferden, die im Gelände nicht allein sein können und dann zu heftigen Reaktionen neigen. Auch auf risikoreiche Aktivitäten wie das Anreiten junger Pferde oder Springtrainings verzichtet man besser, denn jetzt, wo die Spitäler bereits an ihren Kapazitätsgrenzen laufen, hat die Vermeidung von Unfällen oberste Priorität.

Schreckgespenst Ausgangssperre
Die medizinische Versorgung der Pferde ist gewährleistet: Tierärzte können ihre Patienten im Stall besuchen, allerdings dürfen gemäss BLV «nur dringliche Eingriffe und Therapien» vorgenommen werden. Den Pferdebesitzern ist es auch erlaubt, Notfall­transporte in die Tierklinik durchzuführen. Im eigenen Interesse sowie aus Rücksicht auf den behandelnden Tierarzt müssen auch hier die Hygiene- und Abstandsregeln beachtet werden. Das Gleiche gilt für den Hufschmied und die Futterlieferanten, die weiterhin in den Betrieben verkehren dürfen.

Nicht mehr in den Stall können Reitschüler. Da Reitschulen zu den öffentlichen Einrichtungen zählen, sind diese momentan geschlossen. Sowohl der Gruppen- als auch Einzelunterricht fallen bis auf Weiteres aus. Für die Reitschulbetreiber hat diese Anordnung wirtschaftliche Folgen: Während die Pferde und Ponys weiterhin ihr Heu fressen und versorgt werden müssen, fallen die Einnahmen weg. Martin H. Richner, Präsident des Branchenverbands Swiss Horse Profes­sionals, ermahnt die Reitbetriebe sich trotz der finanziellen Einbussen strikt an die angeordneten Massnahmen zu halten – denn sie werden kontrolliert! «Nach Aussagen eines Verbandsmitglieds finden Polizeikontrollen in Freizeitbetrieben statt, so auch auf Reitanlagen», sagt Richner. 

Noch setzt die Landesregierung im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf die Selbstverantwortung der Einwohner. Doch eine Ausgangssperre, wie in Italien, Spanien, Frankreich oder Österreich, wird auch bei uns diskutiert. Je nach Ausgestaltung dieser radikalen Massnahme könnte das bedeuten, dass dann die Reitställe komplett geschlossen werden und selbst die Besitzer nicht mehr zu ihren Pferden dürfen. Die Notversorgung würde dann ausschliesslich von den Stallbetreibern übernommen. Damit es nicht so weit kommt, ist jeder einzelne Pferdeliebhaber in der Pflicht, die angeordneten Weisungen und Regeln einzuhalten.