Die ständerätliche Kommission hatte das Ansinnen Ende Januar entschieden abgelehnt. Auch mit einem indirekten Gegenentwurf würde ein neuer Subventionstatbestand geschaffen, befand die Mehrheit. Die Ausgaben müssten anderswo im Landwirtschaftsbudget eingespart werden.    

Nach diesem deutlichen Votum ist die WAK auf ihren Entscheid zurückgekommen. Mit 10 zu 4 Stimmen bei 8 Enthaltungen beantragt sie ihrem Rat, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Die Bundesverfassung sehe bereits finanzielle Anreize für besonders tierfreundliche Produktionsformen vor, argumentierte die Mehrheit.    

Noch Mitte Januar hatte es anders getönt. Damals sprach sich die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, das Anliegen der Initiative mit einem indirekten Gegenentwurf aufzunehmen. Einer Förderung von horntragenden Nutztieren stehe sie positiv gegenüber. Sie sei überzeugt, dass die Initiative in der Bevölkerung grosse Sympathien geniesse.    

Die Urheber der Hornkuh-Initiative wollen erreichen, dass weniger Tiere enthornt werden. In der Verfassung soll verankert werden, dass horntragende Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke mit finanziellen Beiträgen gefördert werden. Heute werden den meisten Kälbern die Hornanlagen ausgebrannt. Ein Verbot, Tiere zu enthornen, sieht das Volksbegehren nicht vor.    

Bundesrat und Ständerat lehnen die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Nun ist der Nationalrat am Zug.