Mit 10 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Umweltkommission (UREK) des Ständerats ihrem Rat,
eine Motion aus dem Nationalrat abzulehnen, welche eine Lockerung des Verbots des Angels mit Widerhäken in Fliessgewässern anstrebt. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die aktuelle Regelung habe sich bewährt und sei ein guter Kompromiss, hinter dem sowohl der Fischereiverband als auch die Tierschutzverbände stehen könnten, argumentiert die UREK.

Das Angeln mit Widerhaken ist grundsätzlich verboten, doch gibt es Ausnahmen. In Seen und Stauhaltungen können die Kantone es gestatten, sofern die Person über einen Sachkundenachweis verfügt. In Fliessgewässern ist der Einsatz von Widerhaken dagegen in jedem Fall verboten. CVP-Nationalrat Fabio Regazzi will mit seiner Motion erreichen, dass auch in Fliessgewässern Ausnahmen möglich sind.