Ziel der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorgeschlagenen Änderungen sind ein besserer Schutz und weniger Leiden für die Tiere. Unter anderem geht es um das Schlachten. Tiere dürfen nur in bewilligten Schlachtanlagen getötet werden, ausser in Ausnahmefällen.  

Schlachthöfe, in denen pro Jahr mehr als 1000 Rinder oder über 150'000 Hühnervögel oder Kaninchen getötet werden, brauchen zudem einen Tierschutz-Delegierten. Die Bauern kritisieren die neuen Vorschriften. Der Bauernverband nennt sie unverhältnismässig, und er führt ein Beispiel an: Sei auf einer Alp kein gewerbemässiger Klauenpfleger erreichbar und pflege ein Landwirt mit den nötigen Kenntnissen die Rinderklauen, sei das besser als zu warten bis zum Alpabzug.

Weideschlachten in Frage gestellt  
Unklar ist, ob das nicht notfallmässige Schlachten von Rindern auf Weiden künftig noch möglich ist: «Wir haben Angst, dass Weideschlachtungen mit den geänderten Gesetzesgrundlagen nicht mehr zulässig sein könnten», gibt Eric Meili, Berater am Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Frick AG, zu bedenken.  

Bewilligte Weideschlachtungen führt in der Schweiz einzig ein Biobauer im Kanton Zürich aus («Tierwelt Online» berichtete). Ziel ist nach Angaben von Meili, den mit dem Transport in den Schlachthof verbundenen Stress für die Tiere zu verhindern. Der Biobauer hat seit Mitte 2015 – unter Aufsicht des Veterinäramtes – 16 Tiere mit Kopfschüssen getötet.  

Auch der Bauernverband ist dafür, Weideschlachtungen zuzulassen, um nicht einen Nischenmarkt abzuwürgen, wie er schreibt. Er will aber Vorgaben zu Schiess-Ausrüstung, Schussdistanz und Geschossgeschwindigkeit in die Verordnung aufnehmen.  

Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte hingegen möchte Weideschlachtungen grundsätzlich nicht zulassen. Notschlachtungen auf der Weide oder auf dem Hof sollen aber weiterhin möglich sein.

Ausstellungen im Visier  
Auch Ausstellungen mit Tieren hat der Bund im Visier. Unter anderem sollen künftig nur gesunde und gut genährte Tiere zur Ausstellung zugelassen werden. Ihr Wohlergehen muss während des Anlasses zwei Mal täglich kontrolliert und auch dokumentiert werden. Dafür geeignete Personen müssen die Tiere betreuen.  

Das BLV seinerseits verwies auf über die Medien bekannt gewordene seltene Missbräuche. Wer Anlässe mit Tieren durchführt, soll Regeln einhalten müssen. Der Bauernverband bezeichnet diese Vorschriften als «unverhältnismässiges Bürokratiemonster» und will sie aus der Verordnung streichen.

Kritik an zu prallen Eutern  
Nicht zufrieden ist auch der Schweizer Tierschutz (STS): Die Organisation kritisiert, dass es zulässig sein solle, ausgestellte Kühe während mehr als zwölf Stunden nicht zu melken. Auch ihre Zitzen dürften weiterhin verklebt werden, damit keine Milch ausfliesst und die Euter praller aussehen.  

Der Waadtländer Bauernverband Prométerre stört sich am geplanten Verbot von Streichelzoos mit Kaninchen, Kleinnagern und Küken, das die Tiere vor Stress bewahren soll. Damit werde verhindert, dass Kinder aus städtischen Gebieten direkte Kontakte mit Tieren vom Bauernhof haben könnten. Die Gesellschaft Schweizer Tierärzte dagegen begrüsst diese Neuerung.