In dem Dorf Greiling weiter südwestlich klagt ein Ehepaar gegen das Gebimmel. «Meine Mandanten haben an sich nichts gegen die Tiere. Aber sie können nachts nicht schlafen», sagte Anwalt Andreas Sander am Mittwoch nach der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Das Schlafzimmer des Paares sei zehn Meter von der Wiese mitten im Dorf entfernt, die im Sommer teilweise beweidet wird, vor allem von Kälbern. Der «Münchner Merkur» hatte zuerst darüber berichtet.

Eine Frage der Zahl der Glocken 
Im Wesentlichen sei es vor Gericht um die Zahl der Glocken gegangen und darum, dass nicht alle Tiere welche tragen sollten, sagte Sander. Zudem ging es darum, die Tiere nachts vom Schlafzimmer weg zu halten. Zu einer Einigung kam es in der Verhandlung nicht. Das Gericht will nun einen Vergleichsvorschlag unterbreiten.

In Holzkirchen hatte sich ein ähnlicher Streit über Jahre durch die Instanzen gezogen («Tierwelt online» berichtete). Ende Mai hatten sich das klagende Ehepaar und die betroffene Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen demnach Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern und einem Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die beglockten Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen – das sah bereits ein Vergleich von 2015 vor.