Der Angeklagte ist in der Ostschweiz bekannt. Wegen falsch deklariertem Käse und weil er Bauern das Milchgeld nicht bezahlte, sorgte der Käser in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Am Dienstag muss sich der 48-Jährige wegen einer ganzen Reihe von Straftaten vor dem Kreisgericht See-Gaster in Uznach verantworten.

Wegen gewerbsmässigen Betrugs, Urkundenfälschung, Tierquälerei, Vernachlässigung und Misshandlung seiner Schweine, illegaler Beschäftigung eines Ausländers und zahlreicher weiterer Delikte verlangt die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren und eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen à 90 Franken.

Wie es in der Anklageschrift heisst, betrieb der 48-Jährige in der Ostschweiz 15 Schweinemastbetriebe und eine Schweinezucht mit insgesamt 9000 Plätzen. Um die wahren Besitzverhältnisse zu verschleiern, habe der Mann ein Firmenkonglomerat geschaffen und die Leitung der Firmen mit Strohmännern besetzt.

Zwei seiner Schweineställe meldete er beim Label QM-Schweizer-Fleisch an, das eine tierfreundliche Haltung garantiert. Laut Anklageschrift verkaufte er jedoch sämtliche 18'938 Schweine, die er zwischen Januar 2007 und Mai 2009 produzierte, unter diesem Label - dreimal mehr, als er hätte produzieren dürfen.

Betriebe und Konsumenten getäuscht
Weil der Angeklagte mit den Abnehmern langjährige Geschäftsbeziehungen unterhielt und zwei Gross-Schlachtereien während dieser Zeit gar kein anderes Fleisch verarbeiteten, merkten die Kontrollorgane in den Schlachtbetrieben lange nichts von der Falschdeklaration, heisst es in der Anklageschrift.

Der Angeklagte habe bewusst das ganze Kontrollsystem, die Schlachtereien und die fleischverarbeitenden Betriebe und schliesslich die Konsumenten getäuscht. Er habe rund 3,3 Mio. Franken zu Unrecht einkassiert und mit diesem Geld teilweise seinen Lebensunterhalt bestritten. Die Staatsanwaltschaft beantragt, dass der Angeklagte das zu unrecht verdiente Geld zurückzahlen muss.

Abgebissene Schwänze
Angeklagt ist der 47-Jährige auch wegen mehrfacher Tierquälerei. Er soll Tiere mit abgebissenen Schwänzen, zahlreichen Abszessen und geschwollenen Beinen zur Schlachtung angeliefert haben. Die Amtstierärzte von Glarus und St. Gallen hatten dem Angeklagten 1764 Schweine anvertraut, die an der enzootischen Pneumonie erkrankt waren.

Statt diese Tiere zu pflegen, habe er sie teilweise in zu engen Buchten gehalten und zu wenig gepflegt, weshalb sie von ihren Artgenossen geplagt und gebissen wurden. Statt die verletzten Schweine von einem Tierarzt behandeln zu lassen, habe er sie in den Ställen sich selbst überlassen und so ihr Leiden verlängert.