Ab dem 1. Februar 2017 sollen Halter beim Verkauf von Rindern ab einem Alter von 18 Monaten zwingend angeben, ob das Tier trächtig ist. Dies schreibt der Branchenverband Proviande in einer Fachinformation. Die Angabe zur Trächtigkeit sei auch bei Kühen ab fünf Monaten nach dem letzten Abkalbedatum gemacht werden. Ziel sei, «dass trächtige Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen und Notfällen, zum Beispiel bei nicht heilbaren Krankheiten oder nach Unfällen, geschlachtet werden».

Bislang würden nur 30 Prozent der Tierhalter ihre Tiere vor dem Verkauf auf Trächtigkeit untersuchen, schreibt Proviande. Das gehe aus einer Befragung betroffender Tierbesitzer hervor. Die neue Fachinformation wurde von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, in welcher das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BEVT) und der Schweizer Tierschutz (STS), aber auch die Interessengemeinschaft öffentliche Märkte, Bell Schweiz AG, Micarna SA, die Fachgruppe industrielle Schlachtbetriebe, der Schweizer Fleisch-Fachverband, Mutterkuh Schweiz, der Schweizer Bauernverband sowie der Schweizerische Viehhändler Verband vertreten waren.