Parlamentsbeschluss
Revision des Tierseuchengesetzes gutgeheissen
Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank wird im Tierseuchengesetz verankert. Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat die Revision des Tierseuchengesetzes gutgeheissen, mit 42 zu 1 Stimme. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Um Tierseuchen vorzubeugen und zu bekämpfen, führt die Identitas AG im Auftrag des Bundes die Kontrolle des Tierverkehrs durch und wird dies weiterhin tun. Der Bund hält seit 2002 51 Prozent des Aktienkapitals an der Firma. Die übrigen Aktien sind auf 16 Organisationen aus der Vieh- und Fleischbranche verteilt.
Die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Tierverkehrsdatenbank wird mit dem Ratsbeschluss im Tierseuchengesetz verankert. Im Fall eines Seuchenausbruchs gewähre dies einen verlässlichen Umgang mit den sensiblen Daten, etwa zur Herkunft der Tiere, hielt die Wissenschaftskommission (WBK) dazu fest.
Der Bundesrat aktualisierte das Tierseuchengesetz in noch weiteren Punkten. Etwa werden die Bestimmungen zu den Informationssystemen, welche im Veterinärbereich und im Bereich der Lebensmittelsicherheit verwendet werden, den heutigen Ansprüchen an eine gesetzliche Grundlage für die Datenbearbeitung angepasst. Aufdatiert werden die Bestimmungen zum nationalen Überwachungsprogramm.
Auch im Nationalrat waren diese Anpassungen unbestritten. Zu reden gab lediglich der Antrag einer Minderheit, neben Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen auch Equiden – also alle pferdeartigen Tiere – zu kennzeichnen. Damit sollte auch die Rückverfolgbarkeit dieser Tiere sichergestellt werden. Die Mehrheit lehnte das jedoch ab.
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