Das Kantonsgericht verhandelte am Dienstag in zweiter Instanz den Fall eines 49-jährigen Schweinehalters aus dem Linthgebiet. Im Herbst 2015 hatte ihn das Kreisgericht See-Gaster vom Vorwurf des gewerbsmässigen Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen. Einzig wegen Tierquälerei wurden er und sein Gehilfe zu Geldstrafen verurteilt. Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verurteilten fochten das erstinstanzliche Urteil an. Nun soll in den nächsten Tagen das Urteil des Kantonsgerichts schriftlich bekannt gegeben werden.

Staatsanwalt fordert dreieinhalb Jahre
Laut Anklage soll der gelernte Käsermeister in den Jahren 2007 bis 2009 mehr als 9000 Schlachtsauen unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» verkauft haben, obwohl die Tiere nicht aus zertifizierten Betrieben stammten. Die Tiere seien falsch deklariert an Schlachthöfe geliefert worden, sagte der Staatsanwalt. Verschiedene Verarbeiter verkauften das Schweinefleisch als QM-Fleisch. Der Mäster soll auf diese Weise Mehrerlöse von über 100'000 Franken erzielt haben. Der Staatsanwalt forderte für ihn eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Als «QM Schweizer Fleisch» gelangten auch etwa 1000 Schweine in den Verkauf, die mit der Seuche EP (Enzootische Pneumonie), einer Lungenentzündung, infiziert waren. Der Angeklagte hatte die Tiere von einem anderen Betrieb übernommen, um sie schlachten zu lassen. Neben Betrug und Urkundenfälschung warf die Anklage dem Mäster auch Tierquälerei vor. Einige Schweine sollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung aufgewiesen haben.

Vom Veterinäramt zugewiesene Schweine
Der Angeklagte wies jede Schuld von sich: Er habe diese Tiere von anderen Betrieben so übernommen. Immer wieder hätten das Veterinäramt des Kantons St. Gallen, andere Kantone und der Bund ihm Schweine aus Seuchenbetrieben zur Absonderung zugewiesen. Er sei «fünf Jahre lang der Güselkübel gewesen», erklärte er. Manchmal habe er mitten in der Nacht Tiere übernommen und zum Teil nur für kurze Zeit behalten.

Alle als «QM Schweizer Fleisch» verkauften Sauen seien von einem seiner drei QM-zertifizierten Betriebe gekommen, beteuerte der Mäster. Er habe noch viel mehr Ställe in der Ostschweiz betrieben. Es sei immer alles «absolut korrekt gelaufen». Dem Staatsanwalt warf der 49-Jährige Unkenntnis und sogar «Lügen» vor.

Verteidiger streben Verjährung an
Die Verteidiger forderten für den Mäster und seinen Gehilfen Freisprüche. Der Betrug und die Urkundenfälschung seien nicht bewiesen. Zudem sei kein Vermögensschaden entstanden. «QM Schweizer Fleisch» garantiere lediglich die Einhaltung der Schweizer Tierschutzvorschriften. Unter dem Label dürften auch verletzte oder verseuchte Tiere vermarktet werden.

Die Verteidiger kritisierten auch, das Kreisgericht See-Gaster hätte den Fall in Fünfer- statt in Dreierbesetzung verhandeln müssen. Schon aus diesem Grund sei das Urteil aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die erste Instanz zurückzuweisen. Damit würden alle Tierquälerei-Vorwürfe verjähren.

Bauernverband als Nebenkläger
An der Verhandlung vor dem Kreisgericht in Uznach im September 2015 war der Schweizer Bauernverband (SBV) als Nebenkläger aufgetreten. Der SBV verurteilte damals in einer Medienmitteilung den Missbrauch eines Programms «QM Schweizer Fleisch» und die «kriminellen Machenschaften», die dem Ruf des Labels und der Branche schadeten.

Der Schweinemäster war 2007 schon einmal vor Gericht gestanden. Damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Bauern Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Nach Konkursen mussten die Bauern Millionen abschreiben.