Das Kantonsgericht St. Gallen hat einen Schweinemäster aus dem Linthgebiet des Betrugs, der Anstiftung zur Urkundenfälschung und der Tierquälerei schuldig gesprochen. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe, wie es am Freitag mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mit seinem Entscheid in zweiter Instanz hob das Kantonsgericht ein Urteil des Kreisgerichts See-Gaster vom Herbst 2015 in den Hauptpunkten auf. Das Kreisgericht hatte den Schweinemäster vom Vorwurf des Betrugs und der Urkundenfälschung freigesprochen und ihn nur wegen Tierquälerei verurteilt.

9000 Schweine über ihrem Preis verkauft
Laut Anklage lieferte der Verurteilte zwischen 2007 und 2009 zusammen mit einem Mitarbeiter über 9000 Mastschweine unter dem Label «QM Schweizer Fleisch» des Schweizer Bauernverbands an Schlachthöfe. Die Tiere stammten aber nicht aus zertifizierten Betrieben. Durch die falsche Deklaration erzielte der Mäster einen höheren Verkaufspreis. Der Staatsanwalt forderte für den 49-Jährigen eine unbedingte Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.

Als «QM Schweizer Fleisch» sollen auch etwa 1000 Schweine verkauft worden sein, die mit der Seuche EP (Enzootische Pneumonie), einer Lungenentzündung, infiziert waren. Der Verurteilte hatte die Tiere von einem anderen Betrieb übernommen, um sie schlachten zu lassen. Neben Betrug und Urkundenfälschung warf die Anklage dem Mäster auch Tierquälerei vor. Einige Schweine wiesen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe Verletzungen, abgebissene Schwänze und Zeichen von Vernachlässigung auf.

Bedingte Geldstrafe für Mitangeklagten
Das Kantonsgericht verurteilte neben dem Mäster auch dessen ehemaligen Mitarbeiter, und zwar wegen Gehilfenschaft zum Betrug, Urkundenfälschung und Tierquälerei. Es auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe.

Der verurteilte Schweinemäster war 2007 schon einmal vor Gericht gestanden. Damals wurde ihm als Käseproduzent Etikettenschwindel mit einem AOC-Gütesiegel vorgeworfen. Er wurde freigesprochen. Für Unmut sorgte damals, dass er vielen Bauern Geld für Milchlieferungen schuldig blieb. Nach Konkursen mussten die Bauern Millionen abschreiben.