Die Einfuhr von Geflügel und Produkten aus dem Gebiet um den betroffenen Hof wurde verboten. Konkret untersagt ist die Einfuhr von nicht wärmebehandeltem Geflügelfleisch und nicht wärmebehandelten Konsumeiern. Zudem dürfen auch lebendes Geflügel, Junglegehennen, Eintagsküken und Bruteier aus jener Gegend nicht importiert werden. Dies geht aus einer am Montag veröffentlichten BLV-Verordnung hervor.

Schutzzone um Hof
Die Vogelgrippe vom Subtyp H7N7 war vor einer Woche auf einem Hof in Preston in der nordwestenglischen Grafschaft Lancashire ausgebrochen. Um den Hof wurde eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet.