Vor allem in der Region Zürich werde die Verkehrssituation immer prekärer, sagt Ruedi Keller, der Chef des Grosstier-Rettungsdiensts Schweiz und Liechtenstein. «Es sind uns leider schon Tiere gestorben, weil unsere Ambulanzen auf dem Weg zum Tierspital im Stau standen.»

Der GTRD hat deshalb eine Petition lanciert, mit der er erreichen will, dass Grosstierambulanzen im Notfall Vortritt auf den Schweizer Strassen erhalten. Die Tierrettungsfahrzeuge bekämen also wie Feuerwehr, Sanität und Polizei Blaulicht und Wechselklanghorn, hätten bei Stau Vorfahrt und dürften bei Rot über die Kreuzung fahren. Das Ziel des GRTD sind 10000 Unterschriften, 8000 sind bereits zusammengekommen.

Keine Menschenleben riskieren
Vom Vortritt profitieren würden nur ganz wenige Tierambulanzen, sagt Keller. «Und wir wollen keine Raserrennen veranstalten.» Denn es sei klar: Man dürfe keine Menschenleben riskieren, um ein Tier zu retten. «Aber es darf auch nicht sein, dass der Stau auf unseren Strassen Tieren ihre Überlebenschance raubt – denn schliesslich sind Tiere keine Sachen.»

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 Ein Haflinger-Pferd in einem Güllenloch.
 
Bild: Feuerwehr Altbach  

Die Sonderbewilligung solle nicht für alle Einsätze gelten, erklärt Keller, sondern nur für vordefinierte Notfälle mit Grosstieren. Für kleinere Tiere wie Hunde oder Katzen gebe es fast in jedem Dorf einen Tierarzt. Für Grosstiere wie Pferde oder Kühe hingegen seien die Wege weit: «Es gibt nur die zwei Unikliniken in Zürich und Bern sowie ein paar spezialisierte Pferdekliniken», sagt Keller.

Bundesamt winkt ab
Gerade bei Pferden komme es öfter vor, dass die Zeit dränge. Etwa bei Rettungen aus misslichen Lagen. Oder bei den gefürchteten Pferdekoliken, wenn der Darm des Tieres verdreht ist, stirbt fortlaufend mehr Gewebe ab. Ist der Darm zu stark geschädigt, kann kein Tierarzt mehr das Pferd retten. «Es gab schon viele Fälle, in denen ein solches Pferd vielleicht überlebt hätte, wenn wir unterwegs nicht so viel Zeit verloren hätten», sagt Keller.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) will allerdings nichts wissen von Blaulichtern für Tierambulanzen. Auch das Bundesgericht habe das Ansinnen bereits abgelehnt, sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. «Für uns ist es eine Güterabwägung», sagt er. Jede Fahrt mit Blaulicht berge ein hohes Unfallrisiko, selbst bei tiefem Tempo.

Deshalb sei das Astra relativ restriktiv beim Verteilen von Sonderrechten auf den Strassen. «Auch der Hausarzt hat kein Blaulicht», sagt Rohrbach. Der Grosstier-Rettungsdienst verfüge zudem bereits über Sonderrechte: «Die Fahrzeuge dürfen mit einem orangen Drehlicht ausgerüstet werden und Begleitpersonen im Anhänger mitfahren.»

Enorme Bindung zum Tier
Er verstehe die Haltung des Astra «ein Stück weit», sagt GTRD-Chef Ruedi Keller. Er glaube aber, dass sich das Verständnis der Bevölkerung gewandelt habe. «Grosstiere haben nicht nur einen grossen materiellen Wert. Die Bindung der Halter zu ihren Tieren ist heute enorm.»

Zudem wolle der Grosstierrettungsdienst nicht zur vierten Blaulichtorganisation in der Schweiz werden. «Die Einsätze würden unter dem Patronat der Feuerwehr stehen», sagt Keller. Sprich: Geht ein Notruf ein, würde in jedem Einzelfall die kantonale Feuerwehr-Einsatzleitzentrale entscheiden, ob ein Grosstier-Rettungseinsatz mit oder ohne Blaulicht durchgeführt würde. «Was für uns Menschen funktioniert, wollen wir analog auch für unsere Grosstiere», sagt Keller.