Für die arbeitsteilige Jungviehaufzucht erhalten die Landwirte künftig kein Geld mehr, wie das Volkswirtschaftsdepartement im aktuellen Obwaldner Amtsblatt schreibt. Bislang hatte der Kanton laut Gesuchsformular an direktzahlungsberechtigte Verkehrsmilchproduzenten 250 Franken pro Rind bezahlt, das von einem Aufzuchtbetrieb im Kanton übernommen wurde. Es musste dort mindestens 18 Monate und nach der Rücknahme mindestens vier Monate auf dem Milchbetrieb gehalten werden.      

Die im letzten Jahr eingereichten Gesuche würden noch berücksichtigt, neue Gesuche dagegen nicht mehr. Nicht betroffen von den Sparmassnahmen sind die Förderung der Tierzucht, etwa mit Beiträgen für Viehausstellungen, sowie die Förderung des Viehabsatzes mit Beiträgen für Schlachtviehmärkte und Distanzbeiträgen. Diese bleiben unverändert.      

Das Obwaldner Kantonsparlament hatte nach einem budgetlosen Zustand im Januar den Voranschlag 2019 mit einem Aufwandüberschuss von 11,5 Millionen Franken verabschiedet.