Der 56-jährige Estermann habe die körperliche Integrität und Würde zweier Pferde je mehrfach verletzt, hiess es in einer Kurzbegründung des Urteils, die das Bezirksgericht Willisau am Freitag veröffentlichte. Der Springreiter muss eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 160 Franken und eine Busse von 4000 Franken bezahlen bei zwei Jahren Probezeit.  

Damit fällte der Einzelrichter eine etwas höhere Strafe aus, als sie der Staatsanwalt gefordert hatte. Dieser beantragte 90 Tagessätze und eine Busse von 3600 Franken. Er warf dem Springreiter vor, er habe im Training der Stute Castelfield Eclipse 2016 zwei Mal mit der Dressurpeitsche schmerzhafte und teilweise blutende Verletzungen zugeführt und den Wallach Lord Pepsi zwischen 2014 und 2017 mindestens drei Mal unnötig stark mit der Peitsche traktiert.  

Vor Gericht sagte der Ankläger, Estermann habe die Pferde nicht systematisch oder böswillig geschlagen. Er schilderte den Beschuldigten als aufbrausend und impulsiv. Dies passe gut zu den Tatvorwürfen. Estermann verlange von seinen Pferden viel und behandle sie wie Spitzenathleten. Es gehe um Ruhm und Geld.  

Schwierige Ermittlungen  
Den Fall ins Rollen gebracht hatte ein Angestellter Estermanns mit einer Anzeige und mit Fotos von verletzten Tieren. Es seien schwierige Ermittlungen gewesen, sagte der Staatsanwalt. Viele Zeugen hätten sich bedeckt gehalten, um die Reiterszene nicht in ein schlechtes Licht zu rücken.  

Estermann bestritt die Vorwürfe und sagte, er habe für Castlefield Eclipse keine Peitsche gebraucht, da sie mehr Vorwärtsdrang gehabt habe, als ihm lieb gewesen sei («Tierwelt Online» berichtete). Ein Tierarzt hielt bei einer Kontrolle fest, dass die Stute Verletzungen aufweise, die von Sporen und Peitschen stammten. Er wisse nicht, wie der Veterinär darauf komme, sagte Estermann. Er habe die Stute an jenem Tag nicht geritten. Sie könne sich auch anderweitig verletzt haben.  

Bei Lord Pepsi setzt Estermann nach eigenen Angaben Peitsche und Sporen ein, aber nicht zum Strafen und Wehtun, wie er sagte. Lord Pepsi sei vom Charakter her das Gegenteil von Castlefield Eclipse. Er schlage aber kein Pferd, um bessere Trainingsresultate zu erzielen.  

Freispruch gefordert  
Es sei überhaupt unerfindlich, wie mit verbotenen Peitscheneinsätzen bessere Trainingsergebnisse erzielt werden sollen, sagte der Anwalt Estermanns. Sein Mandant könne als international erfolgreicher Springreiter mit Pferden umgehen. Estermann sei freizusprechen.  

Die Verteidigung stufte die Aussagen des Whistleblowers gegen seinen Mandanten als nicht glaubwürdig ein. Auch die Beweiskraft der Fotos stellte sie in Frage. Der Einzelrichter hält nun aber fest, dass die angeklagten Sachverhalte durch Zeugenaussagen, einen Tierarztbericht und Fotos bewiesen seien.  

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger meldete dagegen Berufung an. Das Bezirksgericht Willisau wird das Urteil nun schriftlich begründen.  

Erst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, wird die Sanktionskommission beim Schweizerischen Verband für Pferdesport (SVPS) aktiv. Sie kann als erste Verbandsinstanz über mögliche Folgen für den Springreiter entscheiden.