Der Fall gab landesweit zu reden: Auf einem Hof im Solothurnischen Boningen verendeten vor zwei Jahren 17 Rinder und Kühe. Zahlreiche Tiere waren verwahrlost. Ein weiteres Rind musste etwas später eingeschläfert werden, nachdem es in der Not kiloweise Plastik gefressen hatte («Tierwelt online» berichtete).

In einer Medienmitteilung der Kantonspolizei Solothurn vom 1. Juni 2016 hiess es zudem: «Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung begaben sich ein Amtstierarzt und die Polizei am Samstag Abend auf einen Bauernbetrieb in Boningen. (...) Weshalb die Tiere gestorben sind, wird im Moment ab geklärt. Schlechtes und mangelhaftes Futter stehen im Vordergrund. Die überlebenden Tiere wurden auf einen anderen Hof gebracht, Gülle und Mist werden fachgerecht entsorgt, um ganz sicher zu gehen, dass keine Erreger in die Umwelt gelangen können.»

Schwerwiegende Vorwürfe
Gestern musste sich der Besitzer des Hofs vor dem Amtsgericht Olten-Gösgen für diese Zustände verantworten. Die Vorwürfe an den 56-Jährigen wiegen schwer: Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Tierquälerei und Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz angeklagt.

Am Montag erhielt der Beschuldigte die Quittung in einem abgekürzten Verfahren, nachdem er die Vorwürfe eingestanden und ausserdem die Strafe akzeptiert hatte: 12 Monate teilbedingt, wovon er Monate im gefängnis absitzen muss, sowie eine Busse von 1300 Franken.  

Ein Fall mit zwei Seiten
Wie Staatsanwältin Stefanie Humm am Montag gegenüber «tele züri» sagte, habe der Fall zwei Seiten. Sie betonte das schwerwiegende Vergehen in Form von Tierquälerei. Für eine solches Vergehen wären sonst bis zu drei Jahren Gefängnis möglich gewesen. Als strafmildernd habe indes die Situation des Beschuldigten gewirkt, der an Depressionen litt. Dass der Bauer die toten Tiere einfach im Stall habe liegen lassen, konnte sich dieser sich laut der «Soloturner Zeitung» nicht erklären. Der Bauernhof und die tägliche Arbeit seien ihm über den Kopf gewachsen.