Das Zwangsmassnahmengericht habe den Antrag der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm auf ein Tierhalteverbot abgelehnt und den Beschuldigten aus der Haft entlassen, teilte die Oberstaatsanwalt des Kantons Aargau am Freitag mit. Unabhängig des Strafverfahrens erliess der Veterinärdienst des Kantons mit sofortiger Wirkung ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot. Damit wird eine Fortsetzungsgefahr gemäss Oberstaatsanwaltschaft gebannt. Eine Beschwerde gegen den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts erübrige sich.

Das Zwangsmassnahmengericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft mit der Begründung ab, Voraussetzung für eine Inhaftierung und damit auch für eine Entlassung unter Ersatzmassnahmen sei eine Fortsetzungsgefahr. Zu denken sei dabei primär an eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen.

Das vorliegend betroffene Rechtsgut «Tierleben» ist gemäss Zwangsmassnahmengericht betreffend Wiederholungsgefahr nicht so hochwertig einzustufen wie ein Menschenleben. Ausserdem befänden sich auf dem Anwesen des Beschuldigten keine Tiere mehr, wie die Oberstaatsanwaltschaft die Begründung des Zwangsmassnahmengerichts weiter zitiert. Hinzu komme, dass der Beschuldigte erklärt habe, er wolle künftig keine Nutztiere mehr halten.

Nicht zur Einvernahme erschienen
Der 57-jährige Schweizer war am Dienstag in Oftringen festgenommen worden, nachdem auf seinem Grundstück etliche tote Tiere und Tiere in teilweise sehr schlechtem Zustand entdeckt worden waren («Tierwelt Online» berichtete).

Der Mann war einen Tag zuvor im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz nicht zu einer Einvernahme bei der Kantonspolizei erschienen, so dass die Staatsanwaltschaft einen Vorführbefehl ausgestellt hatte.

Der Schweizer ist bereits wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft. Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im November 2019 erging ein weitere Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde.

Gegen den Mann läuft nun ein Strafverfahren wegen mehrfacher Tierquälerei. Er machte bei der Einvernahme gemäss Oberstaatsanwaltschaft geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie durch deren kürzlichen Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.