Wie der Nationalfonds am Mittwoch mitteilte, hat Blattner erstmals aufgezeigt, dass sogenannte extraterritoriale Rechtsprechung ausser beim Schutz von Menschenrechten und im Wirtschaftsrecht auch beim Tierrecht zur Anwendung kommen kann. Dieser Ansatz könne das Tierrecht revolutionieren, schreibt der Nationalfonds. Dies, indem er die systematische Umgehung nationalen Tierschutzrechts und damit die globale Deregulierung verhindere.

Als Beispiel für einen Anwendungsfall werden in der Mitteilung männliche Küken genannt. Jedes Jahr würden weltweit Milliarden von ihnen geschreddert, weil sie weder gemästet noch anderweitig genutzt werden könnten. Die Öffentlichkeit sei gegen diese Praxis und mancherorts sei sie verfassungswidrig. Höhere Standards würden aber oft nicht eingeführt, weil Produzenten bei Druck ins Ausland abwanderten und der nationale Tierschutz so umgangen werde.

Juristin Blattner wird in der Mitteilung mit der Aussage zitiert, Staaten befänden sich im Standortwettbewerb und passten ihre Gesetze den Interessen von Investoren und Produzenten an. Sie weigerten sich, wirksame Normen zum Schutz der Tiere zu erlassen.

Laut der Mitteilung erlaubt das Konzept der extraterritorialen Rechtsprechung den Staaten, ihr Recht im Ausland anzuwenden, sofern es einen genügend engen Bezug zur eigenen Rechtsordnung gibt. So kann ein Staat mit hohen Tierschutzstandards eigene Staatsangehörige oder Unternehmen für Tierschutzvergehen im Ausland sanktionieren.