Tierschutz
Walliser für Schächten von Schafen gebüsst
Ein Walliser Schafzüchter hat gegen das Tierschutzgesetz verstossen, als er auf seinem Hof Schafe schächten liess. Dieses rituelle Schlachten ist in der Schweiz verboten.
Der Landwirt, der auf seinem Hof im Wallis elf Schafe schächten liess, kassierte eine Busse von 1200 Franken und muss zudem die Verfahrenskosten von 600 Franken übernehmen. Der Mann war schon 2014 wegen des gleichen Vergehens zu einer Busse von 500 Franken verurteilt worden, wie die Walliser Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur sda angab. Sie bestätigte damit einen Bericht der Zeitung «Nouvelliste».
Der Mann wurde wegen eines Verstosses gegen das Schweizer Tierschutzgesetz schuldig gesprochen. Aufgrund der «erbärmlichen» Hygiene-Verhältnissen wurde er auch wegen eines Verstosses gegen das Lebensmittelgesetz verurteilt.
Käufer durften auf Hof schlachten
Der fehlbare Schafzüchter hatte im September elf Schafe an ein Dutzend Personen verkauft. Die Käufer durften die Schafe auf seinem Hof nach einem muslimischen Ritual des Schächtens schlachten. Dabei werden die Tiere ohne Betäubung durch einen Schnitt am Hals getötet. Zeugen hatten die Schächtungen dem Walliser Veterinäramt gemeldet.
Das rituelle Schächten kommt im Judentum und im Islam vor. In der Schweiz ist das Schächten verboten, allerdings darf geschächtetes Fleisch importiert werden.
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