Der Bundesrat hat am Freitag beschlossen, auf den 1. April 2016 hin eine Änderung der Tierarzneimittelverordnung in Kraft zu setzen. In der Schweiz werden jährlich rund 50 Tonnen Antibiotika an Tiere verabreicht. Der grösste Teil wird dem Futter beigemischt. Für die Herstellung der Mischung und die korrekte Dosierung gelten künftig strengere Vorschriften. Die Tierhalter müssen über den Einsatz von Arzneimitteln Buch führen. Bisher ist nur die verkaufte Menge Antibiotika dokumentiert, nicht aber die Verwendung.

Auch Tierärztinnen und Tierärzte werden in die Pflicht genommen. Sie müssen beispielsweise genauer hinschauen, wenn sie einem Landwirt Antibiotika für die präventive Behandlung der Tiere auf Vorrat abgeben. Kritische Antibiotika, zu welchen es bei der Behandlung von Menschen keine Alternativen gibt, dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden.

Gefahr für die öffentliche Gesundheit
Die Beschlüsse des Bundesrats reihen sich in die Ende letzten Jahres verabschiedete Strategie Antibiotikaresistenzen Schweiz (StAR). Diese wurde ins Leben gerufen, weil Antibiotikaresistenzen inzwischen als Gefahr für die öffentliche Gesundheit gesehen werden. In der Schweiz sterben jedes Jahr mehrere hundert Personen an Infektionen, die nicht mehr geheilt werden können. In der EU wird die Zahl der Toten auf 25'000 pro Jahr geschätzt.

Der Bundesrat hat auch die Arzneimittel-Werbeverordnung angepasst. Pharmaunternehmen können künftig in der Werbung auf die Zulassung durch das Heilmittelinstitut Swissmedic hinweisen. Davon dürften Arzneimittel der Komplementär- und Phytomedizin profitieren.