Es sind happige Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft erhebt. Sie stützen sich auf Beobachtungen, die das Veterinäramt des Kantons Zürich bei mehreren Kontrollen zwischen Oktober 2014 und Juli 2015 gemacht hatte, wie aus der Anklageschrift hervorgeht, die der Nachrichtenagentur sda vorliegt.

Demnach hielt der Bauer seine Tiere teilweise in hoffnungslos überbelegten Buchten, liess kranke und verletzte Tiere weder behandeln noch töten und trennte sie auch nicht von gesunden ab, auch wenn das Veterinäramt dies verlangt hatte.

Mehrere Schweine waren laut Anklage in derart miserablem Zustand, dass der Veterinär sie bei einem Kontrollgang umgehend einschläfern musste. In einzelnen Fällen habe der Beschuldigte zudem beim Schlachtbetrieb kranke Tiere nicht als solche deklariert.

Es stank erbärmlich
Zudem hatten die Tiere kein Stroh und damit keinerlei Beschäftigungsmöglichkeit. An den Rändern von Futtertrögen klebten verschimmelte Futterreste. Der Stall sei zum Teil ungenügend gelüftet gewesen, die Luft zu heiss, der Ammoniakgehalt zu hoch.

Um den Betrieb herum stank es erbärmlich. Entgegen einer Verfügung der Behörden installierte der Beschuldigte jedoch kein Abluftreinigungssystem.Ende September 2015 wurde der Mastbetrieb schliesslich geräumt. Vier Schweinekadaver, die damals zurückblieben, liess der Bauer laut Staatsanwaltschaft einfach liegen. Sie wurden erst rund zwei Monate später bei einer Kontrolle des Veterinäramtes entdeckt.

Neben Tierquälerei wirft die Staatsanwaltschaft See/Oberland dem Beschuldigten auch Widerhandlungen gegen das Umwelt-, Lebensmittel-, Heilmittel- und Tierseuchengesetz vor.

Mögliche Signalwirkung
Der Strafantrag auf eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine 10'000-Franken-Busse ist vergleichsweise hoch, wie Andreas Rüttimann, Jurist bei der Organisation Tier im Recht, auf Anfrage sagte. Dies sei zu begrüssen. Falls der Ankläger damit durchkomme, könne das Urteil des Bezirksgerichts Hinwil Signalwirkung haben.

Bisher seien in der Schweiz meist nur in spektakulären Fällen ähnlich strenge Strafen ausgesprochen worden. Bei vergleichsweise wenig publikumswirksamen Fällen wie etwa schlechter Tierhaltung würden die Strafen in der Regel wesentlich milder ausfallen.

Die Staatsanwaltschaft wollte ihren Strafantrag auf Anfrage nicht kommentieren. Der Verteidiger des Bauern gab keine Auskunft darüber, was er für seinen Mandanten beantragen wird.