Der Kantonsrat hat ein entsprechendes Gesetz in erster Lesung durchberaten. Die Anpassung geht auf die mehrere Jahre zurückliegenden Diskussionen rund um die Blauzungenkrankheit und einen Impfzwang zurück. Nach verschiedenen Vorstössen, die in unterschiedliche Richtungen zielten, liegt nun eine Art Kompromissvorschlag vor.

Demnach soll die bestehende Tierschutzkommission zusätzliche Kompetenzen erhalten: So soll sie Gutachten für Tierhalter erstellen, die sich gegen eine Verfügung des kantonalen Veterinäramtes rechtlich wehren wollen.

Landwirte und Private bräuchten eine neutrale Anlaufstelle, meinte Regula Kaeser (Grüne, Kloten). Michael Welz (EDU, Oberembrach) sprach von einer «vortrefflichen Lösung» – so werde nicht nur die Position des Amtes, sondern auch die Stimme der Praxis gehört.

Der Grad der Verschmutzung in einem Stall lasse sich nicht mit einer Zahl bemessen, führte Nadja Galliker (FDP, Eglisau) ins Feld. Bei Verordnungen des Veterinäramtes sei viel Ermessensspielraum vorhanden. Liege ein zusätzliches Gutachten vor, könne dies die Gemüter beruhigen. «Das kann die Position des Amtes stärken und unnötige Gerichtsverhandlungen verhindern.»

Gegner sprechen von «Sonderzügli»  
Diese Zweitmeinung sei ein Murks, kritisierten hingegen mehrere Kantonsräte. Weil sie nicht bindend sei, bringe sie nichts, meinte etwa Daniel Häuptli (GLP, Zürich). So werde nur die Intransparenz institutionalisiert. Auch Markus Schaaf (EVP, Zell) sprach davon, dass die Gesetzesänderung ausser mehr Bürokratie nichts bringe. Er bezeichnete sie statt als Papiertiger als «Papierbüsi».

Warum müsse ein «Grüppli» ein «Sonderzügli» erhalten, fragte Astrid Gut (BDP, Wallisellen). Tierhalter, die mit einem Entscheid des Amtes nicht zufrieden seien, könnten bereits heute den verwaltungsrechtlichen Weg einschlagen. Mit der Zweitmeinung werde die Position der Tierhalter, nicht jene der Tiere gestärkt. Von «Opferschutz statt Täterschutz» sprach auch Kaspar Bütikofer (AL, Zürich).

Regierungsrat Thomas Heiniger (FDP) wehrte sich dezidiert gegen die Gesetzesänderung. Er warnte aus rechtsstaatlichen Überlegungen vor einem gefährlichen Präjudiz. Denn es gebe keinen anderen Bereich, in dem der Staat ein Gutachten für Private erstellt, damit diese gegen eine staatliche Verordnung vorgehen könnten. Dies sei eine «gefährliche Bestimmung».

Für Heiniger gibt es auch keinen Anlass, eine derartige Sonderregelung zu schaffen. Im Veterinäramt gebe es nicht mehr Untersuchungen, nicht mehr Verfügungen und auch nicht mehr Rekursverfahren als in jeder anderen Amtsstelle im Kanton. «Es handelt sich um ein ganz gewöhnliches Amt.»

Der Kantonsrat trat am Montag mit 88 zu 66 Stimmen auf das Gesetz ein. In etwa vier Wochen befindet er in zweiter Lesung definitiv darüber.