Neue Regeln
Zwei Ohrmarken für Schafe und Ziegen
Ab dem kommendem Jahr müssen Schafe und Ziegen mit zwei Ohrmarken gekennzeichnet werden. Die zusätzliche Ohrmarke kann ab sofort bestellt werden.
Die Tierhalterinnen und Tierhalter können die Ohrmarken bei der Tierverkehrsdatenbank (TVD) unter www.agate.ch bestellen, wie das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) am Freitag mitteilte.
Schafe und Ziegen, die ab dem 1. Januar 2020 geboren werden, müssen mit Doppelohrmarken gekennzeichnet werden. Vorher geborene Tiere mit einer Ohrmarke müssen mit einer zweiten nachmarkiert werden. Bei Schafen muss eine Ohrmarke einen elektronischen Chip enthalten, bei Ziegen ist das freiwillig.
Ab Januar 2020 müssen Tierhalterinnen und Tierhalter auch sämtliche Geburten, Zu- und Abgänge, Ein- und Ausfuhren sowie den Tod von Schafen und Ziegen der Tierverkehrsdatenbank unter www.agate.ch melden. Informationen stehen unter www.schafeziegen.ch bereit.
Der Bundesrat hatte 2018 entschieden, die Meldepflicht auf Schafe und Ziegen auszudehnen. Er passte die Tierseuchenverordnung an. Die zweite Ohrmarke soll gewährleisten, dass die Identität eines Tiers auch dann festgestellt werden kann, wenn es eine Ohrmarke verloren hat.
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