Alpaufzüge in der traditionellen Form des Appenzeller Senntums sind unter Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Bestimmungen offiziell zugelassen. Die Tatsache, dass Alpaufzüge im Gegensatz zu den Alpabzügen kaum Zuschauende anlocken würden, komme diesen Auflagen entgegen, schreiben die beiden Appenzeller-Halbkantone in einer gemeinsamen Mitteilung.

Die Daten der Alpaufzüge dürften in diesem Jahr weder von den Tourismusorganisationen noch von Älplerinnen und Älplern publiziert werden, heisst es weiter. Es sei zudem verboten, dass sich Gruppen von mehr als fünf Personen an den Strassen, aber auch auf den Höfen oder auf den Alpen treffen. Auch die Alpbewirtschaftenden und ihre Helferinnen und Helfer müssten die geltenden Bestimmungen und die Empfehlungen des BAG zur Eindämmung des Coronavirus einhalten.

Alpaufzug im Appenzell

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