Einem heute knapp 45-jährigen Schweizer mit Wohnsitz im Mittelland legt die Anklage gewerbsmässigen Diebstahl und mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung mit grossem Schaden zur Last. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte seltene Greifvogelfedern auch mit der Absicht stahl, den Wert seiner Sammlung markant zu steigern. Opfer waren Museen in der Schweiz, Österreich und Deutschland.

Der Angeklagte vereinbarte in den Museen unter dem Vorwand wissenschaftlichen Interesses Besichtigungstermine bei den ornithologischen Sammlungen. Dort liess er laut Anklage gezielt «sehr rare und kostbare Objekte von unermesslichem wissenschaftlichem Wert» mitlaufen. Die historischen Präparate seien «unwiederbringliche Unikate». So landeten in der Privatsammlung neben häufigen Greifvogelarten wie Mäusebussard oder Rotmilan diverse exotische Spezies, etwa Papuaadler, Gerfalke, Malaienadler, Harpyie (eine lateinamerikanische Habichtart) oder Usambara-Uhu.

Mehr als 10'000 Federn
Hatte der mutmassliche Dieb zunächst mit einzelnen Federn begonnen, so steckte er später auch ganze Flügel mit ein. Im Deliktszeitraum von siebeneinhalb Jahren soll er Diebesgut von 127 Arten im Wert von insgesamt über 427'000 Franken zusammengerafft haben. Bei vielem ist der Wert mangels Markt nur schätzbar. Unter dem Strich geht es um mindestens 458 einzelne Objekte. Die Liste der beim Angeklagten beschlagnahmten Objekte umfasst fast 10'500 Federn. Zudem hinterliess er in den Sammlungsstücken der Museen Löcher, was deren Wert stark mindert. Den gesamten Sachschaden beziffert die Staatsanwaltschaft auf fast sechs Millionen Franken.

Die Staatsanwaltschaft listet als erste Tat einen Besuch von 2005 im Naturhistorischen Museum Basel auf – frühere vermutete Feder-Diebstähle seien verjährt. Die Liste reicht bis zum Oktober 2012, als er das Naturhistorische Museum Neuenburg heimsuchte. Dazwischen ging es nach Stuttgart, Frankfurt a.M., Wien, München und Berlin.

Mit angeklagt ist ein 44-Jähriger Schweizer, der sich wegen gewerbsmässiger Hehlerei, Sachbeschädigung und Diebstahl verantworten muss. Er war laut Anklage teils persönlich dabei in den Museen und kaufte zudem dem Hauptangeklagten zahlreiches Diebesgut ab. Bei ihm geht es um mindestens 530 Federn; beschlagnahmt wurden 17'250 Federn. Der Prozess ist auf zwei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Mittwoch gesprochen werden.