Sie haben es vielleicht gelesen: Ein Taubenzüchter hat eine seiner Tauben mit Gift beschmiert und sie den Greifvögeln zum Schmaus angeboten – mit Erfolg, ein Habicht ging an der Speise zu Grunde. Dieser Fall von Selbstjustiz ist bei weitem kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren wurden nicht nur diverse Greifvögel vergiftet, sondern auch andere Raubtiere getötet. So wurde im März ein Wolf in Graubünden gewildert und ein im selben Monat im Wallis gefundener Wolfskadaver deutet auf einen ähnlichen Fall hin.

Ein Grundsatz des Schweizer Rechtssystems lautet: «In dubio pro reo», im Zweifel für den Angeklagten. Demgemäss ist davon auszugehen, dass es den Tätern in den genannten Fällen nicht darum ging, ihren eigenen Jagdtrieb auszuleben, sondern vielmehr andere Tiere zu schützen – in den einen Fällen Tauben, in den anderen Schafe. Wenn nun die Täter dafür bestraft werden, dass sie Tiere schützen, ist dies zwar juristisch korrekt, widerspricht aber unserem Gerechtigkeitsempfinden.

Um dies zu vermeiden, müsste das Rechtssystem geändert werden: Der Urteilsspruch sollte auf einer Bilanz zwischen den getöteten und den geretteten Tieren basieren. Machen wir eine grobe Abschätzung für den angeklagten Taubenzüchter. Das Alter des getöteten Habichts ist uns nicht bekannt; wir gehen davon aus, dass er bei einer Lebenserwartung von 22 Jahren in der Mitte des Lebens stand. Er hätte also noch elf Jahre zu leben gehabt. Wenn er täglich einen Vogel riss, haben unter Berücksichtigung der Schaltjahre dank seines frühzeitigen Todes 4018 Vögel überlebt. Der Taubenzüchter hat also einen Vogel getötet und 4018 gerettet, daraus resultiert ein Plus von 4017 Tieren. Das sollte für einen Freispruch und die Ehrenmitgliedschaft beim Schweizer Vogelschutz reichen.

Die konsequente Anwendung dieses Justizgrundsatzes hätte auch Auswirkungen auf den Wolfsschutz in der Schweiz. Würde das Leben eines Wolfes gleich gewichtet wie dasjenige eines Schafes, dürfte jeder Wolf abgeschossen werden, der mindestens ein Schaf gerissen hat. Weiter darf jeder Jäger abgeschossen werden, der mindestens einen Wolf getötet hat – und das entspricht einem realen Bedürfnis vieler Tierschützer, wie sich gelegentlich in Kommentaren zu dieser Thematik auf der Facebook-Seite der «Tierwelt» zeigt.

Wenn nun tatsächlich ein Tierschützer einen Jäger abschiesst, darf gemäss diesem Prinzip wiederum der Tierschützer abgeschossen werden. Es entsteht eine Kettenreaktion, welche die Waffenindustrie aufblühen lässt und das Bevölkerungswachstum stoppt. Zumindest dieser Effekt käme zweifelsohne wieder den Tieren zu Gute.