Der Hauptangeklagte im Strafprozess um gestohlene Greifvogelfedern ist in ein heute knapp 45-jähriger Schweizer mit Wohnsitz im Mittelland. Die Anklage legt ihm gewerbsmässigen Diebstahl und mehrfache qualifizierte Sachbeschädigung mit grossem Schaden zur Last. Er soll insgesamt mindestens 458 Objekte gestohlen haben, neben Federn auch ganze Flügel.

Der Mann gab sich vor Gericht in Basel reumütig: Seit seine riesige Privatsammlung mit über 10'500 Federn im Jahr 2012 beschlagnahmt wurde, mache er eine Psychotherapie, um herauszufinden, wie er dieses Unrecht hatte begehen können. Er sei sonst «ein ehrlicher Mensch», sagte er. Der gelernte Bauingenieur HTL ist nicht vorbestraft und lebt in geordneten mittelständischen Verhältnissen. Seit seinem zehnten Lebensjahr sammelte er Vogelfedern, später spezialisierte er sich auf Greifvögel.

Erpressungsversuche von Mitwissern
Seine Vogel-Leidenschaft hat ihn den Job als Bauverwalter seiner Wohngemeinde gekostet: Er habe in die Privatwirtschaft und in einen anderen Kanton gewechselt, weil ihn Gesuchsteller, die um den Fall wussten, hätten erpressen wollen in Bewilligungsverfahren. Seine Sammlung, einst «wichtiger Teil» seines Lebens, könne er heute «nicht mehr ansehen».

Er habe von jeder Greifvogelart der Welt eine Feder besitzen wollen, sagte er aus. Fehlendes suchte er via Internet in Museumsdepots und meldete dort seinen Besuch aus privatem Interesse und mit der Idee einer Fachpublikation an. Vor Ort liess er die Objekte der Begierde mitlaufen, den ramponierten Rest legte er unauffällig ins Regal zurück.

Als Laie verschaffte er sich so viel Wissen, dass er nach eigenen Angaben in Museen auch falsch deklarierte Objekte identifizierte. So trat er auf Augenhöhe auf, und die Museen schöpften keinen Verdacht. 2012 schlug ein Museum in Berlin Alarm, nachdem es Fehlbestände und Schäden festgestellt hatte, worauf er und ein Kollege aufflogen.

Mitangeklagter der Hehlerei beschuldigt
Mitangeklagt ist ein 44-jähriger Schweizer, Gemeindeangestellter, auch im Mittelland und in ähnlichen Verhältnissen lebend und zuvor unbescholten. Er gab vor Gericht zu, seit 1996 im Naturhistorischen Museum Basel Federn gestohlen zu haben – wegen Verjährung sind nur Taten ab 2005 angeklagt. Er hatte dem Hauptangeklagten von seinen Depotbesuchen erzählt, worauf dieser ab 2005 Museen heimsuchte.

Dem 44-Jährigen wird primär Hehlerei vorgeworfen, weil er dem 45-Jährigen gestohlene Federn abnahm. Der Mitangeklagte sagte, er selber habe 2005 Diebstähle eingestellt, weil er «kalte Füsse bekommen» habe, als man ihn in Basel auf Beschädigungen ansprach. Dass er danach noch gestohlene Federn eintauschte, habe er nicht gewusst. Die Sache tue ihm heute «einfach leid».

Diebesgut für über 400'000 Franken
Der Wert des Diebesguts des 45-Jährigen wird auf über 427'000 Franken beziffert. Der Sachschaden soll fast sechs Millionen Franken betragen. Mangels eines Marktes ist der Wert jedoch schwer abschätzbar, wie ein Museumsvertreter aussagte: Einige beschädigte Objekte sind ausgestorbene oder sehr seltene Arten.

Dass manche Arten ausgestorben sind, die er stahl, will der Hauptangeklagte nicht gewusst haben. Er habe sich wohl sein «eigenes Weltbild zurechtgerückt» und den Schaden für die Museen nicht sehen wollen. Laut dem 45-Jährigen waren manche Depotobjekte ohnehin in schlechtem Zustand gewesen mit Frass, Einschusslöchern, früheren Beschädigungen sowie wegen veralteter Konservierung. Die Liste der Anklage komme etwa hin, wobei aber in Wien nicht alles auf seine Kappe gehen könne.

Das Strafgericht verkündigt sein Urteil am Mittwochnachmittag. Bereits seine Konsequenzen gezogen hat das Naturhistorische Museum Basel, das jährlich 400 bis 700 wissenschaftliche Besuche zählt: Raritäten werden nur noch in separaten Räumen gezeigt; das Depot ist nicht mehr so einfach zugänglich.