Hat ein Hund Reissaus genommen, reagieren die meisten Halter ähnlich. Sie rufen Dutzende Male aufgeregt den Namen des Hundes, gehen schnellen Schrittes jeden soeben gegangenen Pfad noch einmal ab. Wieder und wieder. Minutenlang. Stundenlang. Immer in der Hoffnung, dass der Hund von seiner Spur ablässt, das Häschen entkommen ist und er zurückkehrt. Doch damit erreicht man meist eher das Gegenteil. Denn Hunde sind feinfühlig. Sie nehmen die Panik in der Stimme von Herrchen und Frauchen wahr und bleiben so eher fern. Daher lautet die Devise: Ruhe bewahren!

In den meisten Fällen kommt der Hund an den Platz des Verschwindens zurück. Daher empfehlen Experten, darunter auch die Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ), vor Ort zu bleiben. Falls möglich, sollte man sich Verstärkung holen. Jemanden, dem der Hund vertraut ist. So kann der eine dort warten, wo der Vierbeiner zuletzt gesehen wurde, und der andere die nähere Umgebung absuchen. Vielleicht gibt es eine nahe gelegene Badestelle, wo sich der Hund gern erfrischt, oder er ist bereits zum Parkplatz zurückgelaufen. Ist das Zuhause nicht fern, empfiehlt es sich, auch dort jemanden zu haben, der den Hund im Fall der Fälle reinlässt. Steht niemand zur Verfügung, reicht auch ein offenes Gartentor, das dem Hund Zugang zur vertrauten Umgebung gewährt. Wichtig bei der Suche ist der Tonfall. Aggressive Töne sollten vermieden werden. Hunde reagieren positiv auf hohe Stimmlagen.

Tiersuch-Notfallkette einhalten
War die Suche erfolgreich, heisst es: durchatmen, die Panik runterschlucken und sie nicht am Hund auslassen. Denn schimpfen oder gar Bestrafungen würde der Hund falsch verstehen und mit seiner Rückkehr statt mit seinem Ausbüxen in Verbindung bringen. 

Ist der Hund aber nach über 20 Minuten noch nicht wieder in Sicht, empfehlen Institutionen und Vereine wie die «K-9 Tiersuche Schweiz» folgende Tiersuch-Notfallkette in Gang zu setzen: Zuallererst sollte man den Hund bei der STMZ als vermisst melden, bestenfalls online mit einem oder mehreren Fotos des Vermissten. Die STMZ leitet die Meldung umgehend an ihre landesweit tätigen Helfer weiter, die in der Umgebung wohnen. Danach kann die Polizei unter der lokalen Direktnummer angerufen, das Forstamt und Tierheime verständigt und Tierärzte oder -kliniken informiert werden. 

Der Verein gibt zu bedenken, dass die einzelnen Institutionen nicht untereinander vernetzt sind. Es wird deshalb empfohlen, bei den Behörden immer eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der man erreichbar ist. 

Ist der Hund mehrere Stunden verschwunden, gilt es, die Reichweite zu erhöhen, Flyer zu verteilen und eine Vermisstenanzeige über die sozialen Medien zu verbreiten. Für die Flyer empfiehlt sich ein weiterer Besuch auf der Website der STMZ. Unter «Tier vermisst» kann man auf «Suchplakat erstellen» klicken, die bei der Vermisstenmeldung generierte Meldenummer eintragen. So erhält man binnen Sekunden eine PDF-Datei mit Daten, die man als Plakat ausdrucken kann. 

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In puncto Social Media gibt es vor allem auf Facebook mehrere Gruppen, die sich speziell dem Thema angenommen haben, darunter Gruppen wie «Vermisste Tiere Schweiz» und «Tierwelt & Vermisste Tiere in der Schweiz». Auch wenn das Nervenkostüm mittlerweile blank liegt, gilt es auch hier, die Ruhe zu bewahren. Zum einen muss der Eintrag mit den richtigen Informationen gefüttert sein, dazu gehören Kontaktadresse mit Telefonnummer, ein Foto des Tieres samt Beschreibung und ein Verweis auf den letzten bekannten Aufenthaltsort. Zum anderen tut man gut daran, auch nach Einträgen Ausschau zu halten, die Fundtiere melden. Schliesslich könnte der Hund längst gefunden worden sein. Notiert man sich dabei akribisch alle Hinweise und gleicht sie miteinander ab, hat man gute Chancen, die Suche auf einen bestimmten Radius einzugrenzen. Denn wer sagt denn, dass sich der Hund noch in dem Wald befindet, in dem er ausgebüxt ist, und nicht längst im Nachbarort?

Wem die eigene Spürnase nicht reicht, kann auf ausgebildete Suchhunde zurückgreifen. Die erweisen sich nicht nur bei der Suche nach von Lawinen verschütteten Menschen als hilfreich, sondern eben auch beim Auffinden von Artgenossen. Ob die Suchhunde erfolgreich sind, hängt laut dem Verein «K-9 Tiersuche Schweiz» massgeblich von dem Referenzgeruch ab. Jedes Tier hat einen Individualgerucht, ähnlich wie ein Fingerabdruck. «Um den Tiersuchhunden sagen zu können, welche Spur sie verfolgen sollen, benötigen sie die Geruchsquelle des vermissten Tieres», heisst es beim Verein. Dafür eignet sich beispielsweise ein Halsband oder das Brustgeschirr, die Decke aus dem Körbchen, eine Bürste oder ein Spielzeug. 

Geruchsartikel sichern
Gemäss Auskunft des Vereins nimmt der Suchhund in der Regel den Geruch auf, der am frischesten ist. Dabei müsse darauf geachtet werden, dass das vermisste Tier als letztes Individuum den Geruchsartikel berührt hat. Der Geruch des Besitzers sei oft auch mit an den Gegenständen, weil er diese zuvor mal angefasst hatte, zum Beispiel beim Anziehen des Halsbandes. Deshalb sollte der Hundehalter die Gegenstände keinesfalls nach dem Verschwinden des Tieres frisch anfassen, beim Start des Suchhundes mit dabei sein und keine frischeren Spuren über die letzte Spur des vermissten Tieres legen, indem er beim Sucheinsatz mitläuft. Stattdessen wird der Halter gebeten, am Startpunkt zu bleiben. 

Falls die Suchhundeführer darum bitten, Geruchsartikel zu sichern, gilt es ein paar Punkte zu beachten. So wird eine frische Tüte benötigt, zum Beispiel einen geruchsfreien, nicht antibakteriellen Müllbeutel, in den man mit der Hand reinfasst, den Gegenstand greift und ihn nach innen in die Tüte zieht – ähnlich wie beim Aufsammeln von Häufchen mit dem Kotbeutel. Die Tüte wird dann verschlosen und an einem sicheren Ort aufbewahrt. Allfällige Geruchskopien erstellen dann die Tiersucher selbst.

Wird der Ausreisser gefunden, ist die Freude gross. Falls nicht bereits zuvor daran gedacht wurde, gilt es spätestens jetzt vorzusorgen. Was dabei oft vergessen geht, ist die Frage der Versicherung. Schliesslich kann ein Ausreisser Schäden verursachen. Zum Beispiel, indem er in einen Unfall verwickelt wird oder auf seiner Jagd ein Reh reisst. Eine Haftpflichtversicherung für den Hund ist daher Pflicht. Andernfalls haftet der Halter für die Schäden. Ausserdem gibt es Haustierversicherungen, die die notwendigen Behandlungskosten aufgrund eines Unfalls des Tieres übernehmen. Diese sind aber freiwillig.