Wenn sich Solange Carvalho morgens für die Arbeit bereit macht, folgt ihr Livi voller Tatendrang auf Schritt und Tritt. Anders als für viele ihrer Artgenossen heisst es für die Boston-Terrier-Hündin nicht Abschiednehmen und Warten, bis Frauchen von der Arbeit zurück ist. Livi darf mit ins Büro des Unternehmens in Zürich, bei dem ihr Frauchen arbeitet. Für das Duo eine Win-win-Situation, wie die 25-Jährige erklärt: Die Hündin muss nicht den ganzen Tag alleine zu Hause oder bei Fremden verbringen. «Und sie sorgt für eine gute, lockere Stimmung im Büro. So fällt die Arbeit gleich viel leichter.»

Damit bestätigt Solange Carvalho, was Wissenschaftler schon lange propagieren: dass Hunde am Arbeitsplatz eine Bereicherung sein können. Forscher der Virginia Commonwealth University in den USA beispielsweise haben herausgefunden, dass Hunde die individuelle Stressbelastung am Arbeitsplatz deutlich senken. So zeigte sich in einer Studie, dass Hundebesitzer, die ihren Vierbeiner mit zur Arbeit brachten, einen siebenmal tieferen Stresspegel aufweisen als Arbeitskollegen ohne Hund. Der Grund: der als «Liebeshormon» bezeichnete Botenstoff Oxytocin, den Hunde auslösen. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam eine Forschergruppe an der Buffalo University im US-Bundesstaat New York. In einer Studie mit Börsenmaklern fand sie heraus, dass der Blutdruck der Geschäftsleute mit Hunden in Stresssituationen nicht einmal halb so stark ansteigt wie jener der Kollegen ohne Hunde.

Aktionstage für Hunde am Arbeitsplatz
In Deutschland setzt sich deshalb der eigens dafür gegründete Bundesverband Bürohund dafür ein, Unternehmen für die Vorteile eines Hundes bei der Arbeit zu sensibilisieren. Das findet der Deutsche Tierschutzbund sogar so gut, dass er jährlich einen eigenen Aktionstag veranstaltet. Unter dem Namen «Kollege Hund» wird Haltern die Möglichkeit geboten, ihren Hund für einen Tag mit zur Arbeit zu nehmen. Beim letzten Aktionstag haben sich über 1000 Firmen in Deutschland an der Aktion beteiligt. In den USA ist das Mitnehmen des Hundes zur Arbeit ebenfalls längst institutionalisiert. Seit 1999 findet dort einmal im Jahr der «Take Your Dog to Work Day» statt. Ähnliche Aktionen gibt es auch in England, Kanada und Neuseeland.

In der Schweiz gibt es nichts dergleichen. Einen Anspruch, ihren Hund zur Arbeit mitbringen zu dürfen, haben Halter hierzulande nicht. Ob Tiere am Arbeitsplatz erlaubt sind, liegt allein im Ermessen des Arbeitgebers. Dieser kann in einem Reglement festschreiben, unter welchen Voraussetzungen er Hunde erlaubt. Solange Carvalho hatte Glück: Ihr Chef hält ebenfalls Hunde. «Und da wir im Büro meistens nur zu zweit sind, war das kein Problem», sagt sie.

Vorteil für Team und Unternehmen
Im Allgemeinen gilt: Stört ein Hund den Arbeitsablauf, ist ein Mitarbeiter allergisch oder hat er Angst vor dem Tier, ist ein Verbot legitim, wie die Stiftung Tier im Recht festhält. Generelle Verbote sind zudem aus hygienischen Gründen denkbar, wie etwa in Lebensmittelgeschäften oder Spitälern. Stellt sich das Verbot aber als reine Schikane ohne sachliche Begründung heraus, ist es gemäss Tier im Recht unzulässig. «Diskriminierend und somit nicht erlaubt wäre es beispielsweise, einem Arbeitnehmer das Mitbringen seines Tieres ohne triftigen Grund zu verwehren, während andere Kollegen dies tun dürfen.»

Auch Conni Wernicke nimmt ihren Hund mit zur Arbeit. Nicht ins Büro, sondern ins Altersheim. Dort arbeitet die 34-Jährige im Nachtdienst und wird seit einem halben Jahr von ihrem Weissen Schäferhund Lenny begleitet. Bei ihren Rundgängen oder wenn ein Bewohner klingelt, nimmt sie ihren Hund jeweils mit. In die Zimmer darf er jedoch nur mit, wenn die Bewohner Hunde mögen. Dann sei es jeweils unglaublich, was Lenny bei den Menschen auslöse, erzählt Wernicke: «Sie strahlen, schwelgen in Erinnerungen und erzählen mir von ihren Erlebnissen mit Hunden in der Vergangenheit.»

Doch auch fürs Team sei Lenny eine Bereicherung, sagt Wernicke: «Er hilft uns ungemein, die lange Nacht gut zu überstehen und gibt mir, meinen Arbeitskollegen und auch den Bewohnern eine gewisse Sicherheit.» Wenn alles so bleibt, werde sie, solange ihr Hund lebt, gerne zur Arbeit gehen. «Ich fühle mich durch Lenny hochmotiviert und spüre die Wertschätzung meines Arbeitgebers.» So profitiere auch ihr Chef von ihrem Arbeitskollegen auf vier Pfoten, zumal die Fluktuation im Pflegebereich hoch sei.

Ebenfalls mit seinem Herrchen zur Arbeit darf Butsch. Die Englische Bulldogge begleitet Ueli Windlin nicht ins Büro oder ins Altersheim; Butschs Platz ist auf dem Beifahrersitz eines Tanklastwagens. Mit dem holt Windlin jeden Tag frische Milch bei den Bauern im Raum Zofingen ab. Bei den Besuchen auf den Höfen kann der acht Monate alte Rüde jeweils mit den anderen Hunden spielen. «Und auch den Menschen macht er Freude», sagt sein Frauchen, Andrea Geiser-Müller. «Butsch ist durch die Arbeit sehr beschäftigt und nie alleine. Er kommt so viel besser zur Ruhe und ist sichtlich stolz, dass er mitdarf.» Butsch hat sogar ein eigenes Nummernschild mit seinem Namen, das in der Fahrerkabine gut zu sehen ist.

Auch in der «Tierwelt»-Redaktion sind Hunde am Arbeitsplatz willkommen. So nimmt Redaktorin Beatriz Spring ihre Labradorhündin Cora jeweils mit zur Arbeit, und auch Yvonne Vogels Labradorrüde Xavi begleitet die Redaktorin an ihren Arbeitsplatz. Ebenfalls in der Redaktion anzutreffen sind Rottweilerrüde Elf und Westie-Hündin Hollie. Sie begleiten Iris Fankhauser, Geschäftsführerin des Verbands Kleintiere Schweiz, der auch die «Tierwelt» herausgibt, täglich mit ins Büro und sorgen für eine «grosse Bereicherung», wie die Hundehalterin sagt.

Erziehung und Hygiene sind wichtig
Trotz aller Vorteile, die ein Hund am Arbeitsplatz mit sich bringen kann, so gibt es doch einige Punkte, die beachtet werden müssen. Für eine tiergerechte Haltung sollte der Hund einen festen Platz in der Nähe des Halters haben, der mit einer Decke und einem Trink­napf versehen ist. Ausserdem sollten Hunde mindestens alle fünf Stunden für einen Spaziergang nach draussen kommen, wie die Stiftung Tier im Recht festhält. Wichtig ist auch die Hygiene und eine gute Erziehung, damit der Hund den Arbeitsablauf nicht stört.

Dessen ist sich auch Solange Carvalho bewusst. Ihre einjährige Boston-Terrier-Hündin braucht momental viel Aufmerksamkeit und Spielzeit. Ausserdem sei es schwierig, sie bei Kunden- und Lieferantenbesuchen zurückzuhalten. «Daran arbeiten wir aber», sagt Carvalho. Mit Spaziergängen über Mittag und am Nachmittag lastet sie die aktive Hündin aus. Den Rest der Zeit verbringt Livi entspannt auf einem Kissen direkt neben dem Stuhl ihres Frauchens. Auch für Conni Wernicke ist eine gute Hundeerziehung wichtig. Ausserdem putzt sie nach Spaziergängen und vor dem Betreten des Altersheims jeweils Lennys Pfoten. «Damit er keine unangenehmen Spuren hinterlässt und mich noch ganz lange zur Arbeit begleiten darf.»

Am 3.9.2015 hat Tele M1 einen Beitrag über einen Vierbeiner in der Redaktion der «Tierwelt» gebracht:

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Wenn der Hund zu Hause bleiben muss
Darf man den Hund nicht mit zur Arbeit nehmen und das Tier wird krank, ist der Tierhalter gemäss Tierschutzgesetz und -verordnung verpflichtet, es unverzüglich entsprechend unterzubringen, zu pflegen und zu behandeln. «Die Rechtslage ist durchaus mit der Pflege eines kranken Kindes vergleichbar, die als gesetzliche Pflicht gemäss Zivilgesetzbuch gilt», hält die Stiftung Tier im Recht fest. Demzufolge darf sich der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernhalten, falls er sich in unaufschiebbaren Fällen um sein krankes oder verletztes Tier kümmern oder dieses zum Tierarzt bringen muss beziehungsweise sich um eine andere zumutbare Lösung für die Pflege und Unterbringung bemüht. Ausserdem müssen Arbeitnehmer, die ihren Hund zu Hause lassen müssen, aus Tierschutzgründen zumindest ihre Arbeitszeit so einteilen können, dass sie den Hund in regelmässigen Abständen ausführen können. Lange Überstunden am Abend, die dies sehr erschweren oder verunmöglichen, gelten gemäss Stiftung Tier im Recht als unzumutbar.