Brut- und Setzzeit
Vielerorts gilt im Frühling Leinenpflicht – zum Schutz von Wild und Hunden
Rehe, Vögel und andere Waldbewohner sind mit ihrem Nachwuchs beschäftigt. Um sie zu schützen, gilt in vielen Kantonen ab April eine Leinenpflicht. Nicht nur mögliche Bussen sprechen dafür, sie zu beachten.
Es kann mühsam sein, wenn der Vierbeiner an der Leine bleiben muss. Daher stossen Leinenpflichten im Allgemeinen auf wenig Gegenliebe, auch wenn es zur Art der Leine keine Vorgaben gibt und somit Flexi- oder Schleppleinen bewegungsfreudigen Hunden etwas mehr Spielraum verschaffen können. Wichtig ist dabei, dass der treue Begleiter unter Kontrolle und das Leinenende in der Hand bleibt.
Die Flucht allein stresst
Der Hintergrund für ein Verbot freilaufender Hunde im und um den Wald im Frühling ist in erster Linie der Schutz von Wildtieren. Wie die Stiftung für für das Tier im Recht (TIR) in einem Fachbeitrag festhält, kann eine Verfolgungsjagd während der Brut- und Setzzeit – wenn also Rehkitze zur Welt kommen und Vögel brüten – schwerwiegende Folgen haben: Es drohen Aborte oder ein Herzstillstand, Wild kann auf eine Strasse laufen, sich in einem Zaun verheddern oder von seinem Nachwuchs getrennt werden.
Jeder Hund ein möglicher Jäger
Unabhängig von Grösse und Alter sei jeder Hund ein potenzieller Jäger, so die TIR. Aus den oben genannten Gründen ist es auch nicht entscheidend, ob der Pudel das Reh erwischt oder der Schäfer tatsächlich zubeisst. Auch das Gesetz macht da keinen Unterschied – wo Leinenpflicht gilt, muss jeder Hundehalter sie beachten und kann bei Widerhandlungen gebüsst werden.
Verletzt ein Hund ein Wildtier, ist der Vorfall bei der Jagdbehörde zu melden. Dazu sind Hundehalter(innen) aus tierschutzrechtlicher Sicht verpflichtet, damit das Tier gesucht und erlöst werden kann. «Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich unter Umständen wegen fahrlässiger Tötung strafbar», warnt die TIR.
Diverse kantonale Unterschiede
In den Kantonen Aargau, Baselland und Luzern müssen Hunde vom 1. April bis zum 31. Juli in Wäldern und an deren Rändern an der Leine bleiben. In Zürich gilt die Pflicht bis 50 Meter ausserhalb des Waldes und in Schaffhausen sowie Neuenburg tritt sie erst am 15. April mit Ende am 30. Juni in Kraft. Die Regelungen zur Leinenpflicht sind also kantonal sehr unterschiedlich geregelt. Die TIR hat eine Übersicht dazu erstellt:
Hier finden Sie die Zusammenstellung der TIR zur Leinenpflicht je nach Kanton.
Auch zum Schutz der Hunde
Je nach Kanton ist es überdies erlaubt, dass eine berechtigte Person einen wildernden Hund abschiesst. Mancherorts braucht es dazu nicht mal eine vorgängige Verwarnung an die Adresse der Hundehaltenden. Es gibt aber noch andere Gründe, weshalb die Leinenpflicht auch Hunden zugutekommen kann. So gibt die TIR zu bedenken, dass sich die Vierbeiner bei einer wilden Jagd ebenfalls auf eine Strasse verirren, in einem Zaun oder im Dickicht hängenbleiben können. So oder so appelliert die Stiftung an alle Hundehaltenden, sämtliche nötigen Massnahmen zu treffen, damit ihre Fellnasen keine Wildtiere jagen oder anderweitig stören. Nicht nur im Wald, sondern auch auf Wiesen mit hohem Gras können Jungtiere sich verstecken, dort ist also in den kommenden Wochen und Monaten ebenfalls Vorsicht geboten.
«Aus hundeerzieherischer Sicht ist es ratsam, das selbstbelohnende Jagdverhalten mit hohem ‹Sucht-Potenzial› gar nicht erst aufkommen zu lassen», raten die Fachleute der TIR.
Bitte loggen Sie sich ein, um die Kommentarfunktion zu nutzen.
Falls Sie noch kein Agrarmedien-Login besitzen:
Jetzt registrieren