Charlie wurde immer dicker. Seine Besitzer konnten sich die Gewichtszunahme nicht erklären, denn Charlie frass zu Hause seine normale Portion Trockenfutter und verzog sich danach stets nach draussen, wo er ja sicher genügend Bewegung haben dürfte. Und trotzdem nahm das Tier stetig zu. Eines Tages ertappten Charlies Besitzer ihre Nachbarin auf frischer Tat: Sie fütterte Charlie mit Leberwurst. Was den Kater sichtlich freute, ärgerte jedoch seine Halter. Die Nachbarin sah sich im Recht, schliesslich sei es nicht verboten, fremde Katzen zu füttern.

Tatsächlich ist die rechtliche Grundlage schwierig. Explizit ist das Füttern fremder Tiere nicht verboten. Allerdings greift hier eine Regelung, die vielen Tierliebhabern ein Dorn im Auge ist: Tiere gelten in der Schweiz rechtlich nach wie vor als Sache. Sie haben also einen rechtmässigen Besitzer, der auch über den Aufenthaltsort und die Behandlung der Sache, also des Tieres, bestimmen darf. Das Füttern von fremden Katzen kann so als Eingriff…

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