Raumplanung
Bund trägt Nidwalden Auszonungen auf
Der Bundesrat hat am Mittwoch den teilrevidierten Richtplan von Nidwalden genehmigt, macht aber Vorbehalte.
Die vom Kanton festgelegten Siedlungsgebiet in Nidwalden erscheinen ihm zu gross. Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen müssten Rückzonungen vornehmen.
Bei einem erwarteten Bevölkerungswachstum von 12 Prozent oder 4900 Personen bis 2040 rechnet der Kanton mit einem zusätzlichen Bedarf von rund 90 Hektaren Wohnzonen. Die Baulandreserven, das Verdichtungspotenzial sowie neue Flächen würden diese Fläche zusammen um 10 Hektaren überschreiten, hält das Bundesamt für Raumentwicklung ARE in seinem Prüfungsbericht fest. Dies soll ausgeglichen werden, indem Gemeinden mit überdimensionierten Bauzonen Rückzonungen vornehmen.
Auszonungen sind Vorschrift
Laut dem Bund muss Nidwalden 16,6 Hektaren auszonen. Der Kanton müsse sicherstellen, dass die Auszonungen im nötigen Umfang rechtzeitig rechtskräftig werden und das genaue Vorgehen im Richtplan festlegen. Innert zwei Jahren muss Nidwalden dem Bund diesbezüglich Bericht erstatten.
Es würden nun Gespräche mit den Gemeinden geführt, sagte Markus von Holzen, Raumplaner beim Kanton Nidwalden auf Anfrage. Im Rahmen der anstehenden Bau- und Zonenreglementsanpassungen werden Auszonungen bei den betroffenen Gemeinden aber sowieso Thema sein.
Kompromiss gefunden
In der Teilrevision des kantonalen Richtplans, den der Landrat im Februar 2017 beschlossen hat, hielt der Kanton fest, dass in Emmetten, Wolfenschiessen, Beckenried und Dallenwil ein Überangebot an Bauzonenreserven, insbesondere in den Wohnzonen bestehe. Zusätzlichen Baulandbedarf hätten dagegen Stans, Hergiswil, Stansstad und Buochs.
Der Bund habe nicht nachvollziehen können, dass Nidwalden auch für jene Gemeinden, die deutlichen Auszonungsbedarf haben, Siedlungsentwicklungsgebiete definierte. Der Kanton stellte sich auf den Standpunkt, dass nach Auszonungen in anderen Gemeindegebieten gleichwohl Entwicklungen möglich seien.
Als Kompromiss akzeptiert der Bund nun die Siedlungserweiterungsgebiete Wohnen der Gemeinden Beckenried, Dallenwil, Emmetten und Hergiswil als Zwischenergebnis. Sie verbleiben zwar im Richtplan, können aber erst bei einer weiteren Richtplananpassung festgesetzt werden. Einzonungen können in den besagten Gebieten vorerst nicht vorgenommen werden, sagte von Holzen.
Vorbehalte gibt es seitens des Bundes auch bei Gebieten, die unzureichend erschlossen seien. Insbesondere für Dallenwil (Müli) und Hergiswil (Rain) sei es sehr fraglich, ob die Erschliessungsgüte im Falle einer Einzonung erfüllt werde. Sie würden deshalb nicht genehmigt.
Schutz von Fruchtfolgeflächen
Für Arbeitszonen will Nidwalden rund 18 Hektaren neue Flächen in Siedlungserweiterungsgebieten definieren. Der grösste Anteil liegt im Bereich Buochs Fadenbrücke. Auch diese akzeptiert der Bund nur als Zwischenergebnis, da der Kanton über ausreichend grosse Reserven verfüge.
Auch bringt der Bund Ergänzungen zum Schutz der Fruchtfolgeflächen an. So sei dieser nicht explizit als Kriterium im Richtplan verankert, was im Rahmen einer nächsten Anpassung ergänzt werden müsse. Laut von Holzen hat Nidwalden gemäss Sachplan bereits mehr solcher Flächen, als es das Kontingent vorschreibe. Dazu komme, dass in Zukunft durch Renaturierungen beim Flugplatz Buochs allenfalls weiteres Kulturland entsteht.
Zehnter Kanton mit Anpassung
Das 2013 vom Stimmvolk gutgeheissene und am 1. Mai 2014 in Kraft getretene revidierte Raumplanungsgesetz schreibt vor, dass die Bauzonen so festgelegt werden, dass sie dem voraussichtlichen Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen. Die Kantone müssen bis zum 1. Mai 2019 ihre Richtpläne an das revidierte Gesetz anpassen.
Nidwalden ist nach Angaben des ARE der zehnte Kanton mit einem Richtplan, der die neuen Vorgaben erfüllt. Bereits früher genehmigt hat der Bundesrat die Richtpläne von Genf, Basel-Stadt, Zürich, Bern, Luzern, Schwyz, Uri, Aargau und St. Gallen.
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