Knallrot springt die Farbe des gedrungenen Vogels während der kalten Jahreszeit am Vogelhäuschen ins Auge. Der Gimpel (Pyrrhula pyrrhula) wird aufgrund seiner auffälligen Färbung mit dem roten Bauch und der schwarzen Kappe auch Dompfaff oder seltener Blutfink genannt. Diese Beschreibung trifft jedoch nur auf die Männchen zu, die Weibchen sind eher unauffälliger braun-grau gefärbt.

Trotz des leuchtenden Rots des männlichen Gefieders wird man auf den Gimpel häufig erst durch das sanft flötende «Djü» aufmerksam. Die wärmeren Jahreszeiten verbringen die Vögel in Wäldern, wo sie gut getarnt in der Vegetation kaum auffallen. Mit ihrem kurzen Schnabel mit den sehr scharfen Scheidekanten vermögen es Gimpel, Knospen von Büschen und Bäumen abzuzwacken, Schalen zu knacken und Samen herauszuschälen. Auch Beeren gehören auf den Speiseplan der Vögel. Am häufigsten kann man Gimpel im Herbst und Winter beobachten, wenn sie regelmässig in Ortschaften auf der Suche nach Futter anzutreffen sind.

Gäste aus dem Norden

Trotz Schwankungen in der Populationsgrösse gilt der Gimpel in der Schweiz nicht als gefährdet. Während die ansässigen Gimpel auch hier überwintern, gesellen sich zwischen Oktober und März Zuggäste aus dem hohen Norden hinzu. Nebst den Pärchen für die nächste Brut im Frühjahr finden sich dann oft auch gleichgeschlechtliche Partner, die den Herbst und Winter zusammenbleiben, um sich im Frühling wieder zu lösen. Im 19. Jahrhundert wurde der Gimpel gerne in Käfigen gehalten. Ein Grund dafür war nebst der hübschen Farbe der Männchen auch deren Fähigkeit, Melodien zu imitieren. Dazu wurden die Jungvögel vor dem Ausfliegen aus dem Nest geholt und es wurde ihnen mehrmals am Tag ein zu erlernendes Lied vorgepfiffen. Besonders begabte Gimpel konnten so bis zu drei Lieder lernen und erzielten hohe Verkaufspreise. Noch bis heute werden Gimpel gehalten, jedoch stammen die Tiere aus Nachzuchten und sind seit Generationen an die Volierenhaltung gewöhnt. Das Fangen wilder Vögel ist in der Schweiz verboten. Wer Gimpel oder andere einheimische Vögel halten will, braucht zudem eine Bewilligung des kantonalen Jagdinspektorats.