Für fast alles in der Schweiz gibt es ein Gesetz, sogar zur Haltung von Meerschweinchen und Wellensittichen. Dort ist beispielsweise festgeschrieben, dass diese Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen. Was noch vor 30 Jahren völlig normal war, ist heute per Gesetz verboten.

Mensch ist kein Partnerersatz

Es ist richtig, dass in der Natur sozial lebende Tiere nicht einzeln gehalten werden dürfen. Ein Mensch kann nie Ersatz für einen Artgenossen sein. Zudem sind die meisten Halterinnen oder Halter nicht dauernd zu Hause, um dem Tier Gesellschaft zu leisten. Ein sozial lebendes Tier fühlt sich allein einsam, unsicher und verkümmert seelisch.

Aus purer Not hat sich früher ein einzelner Wellensittich dem Menschen angeschlossen. Er hatte das Bedürfnis nach einem Partner und hat den Menschen als Ersatz angesehen. Solche Vorkommnisse gehören heute der Vergangenheit an. 

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Zu zweit glücklich

Alle Vögel müssen zu zweit gehalten werden. Meistens können problemlos zwei gleichgeschlechtliche Vögel zusammengehalten werden, so etwa bei Wellen- und Nymphensittichen, Unzertrennlichen, Kanarien und Prachtfinken. Auch zwei Männchen freunden sich miteinander an und leben wie ein Paar zusammen.

In der Natur fliegen diese Arten in grossen Schwärmen. Ständiger sozialer Austausch ist normal. Wenn sie dieses Grundbedürfnis unter Menschenobhut ausleben können und ihnen alles in der Zimmervoliere geboten wird, was sie in der Natur auch benötigen, führen sie ein artgerechtes Leben. Es ist zudem viel befriedigender, zwei Vögel zu beobachten, die sich miteinander beschäftigen, als ein einzelnes Exemplar, das sich immer nach menschlichem Kontakt sehnt.

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Gruppendynamik bei Meerschweinchen

Auch bei Meerschweinchen ist es gleich. Hier ist es sogar besser, ein kastriertes Männchen mit zwei bis drei Weibchen zu halten. Meerschweinchen sind Gruppentiere. Spezialisten sagen, dass sie in der Gruppendynamik besser agieren und sich sicherer fühlen. Meistens sei dann ein Weibchen der Chef.

Wichtig ist, dass nur kastrierte Männchen mit Weibchen gehalten werden. Ansonsten vermehren sich die Meerschweinchen rasch, Junge werden sehr schnell wieder geschlechtsreif. Eine Zucht kann so schnell aus dem Ruder laufen.

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Eier anstechen

Bei Vögeln ist die Zucht vorhersehbar. Es werden zuerst Eier gelegt. Sie können angestochen werden, so dass es nicht zum Schlupf kommt. Das Weibchen kann so den Brutablauf und die dazugehörigen Verhaltensweisen ausleben. Werden die Eier zu früh weggenommen, legt ein Weibchen immer wieder nach. Das laugt es aus, denn Eier zu bilden und zu legen ist zehrend.

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Goldhamster als Einzelgänger

Auch Farbratten und Farbmäuse sind sozial lebende Tiere. Kastrationen bei diesen Tieren führen meist nur Exotentierärztinnen durch. Der Goldhamster aber ist ein Kleinnager, der im Gegensatz als Einzelgänger unterwegs ist. Er ist darum auch im Terrarium allein zufrieden.

Seine Haltung ist auch vom Gesetz her als Einzeltier vorgesehen, denn eine Haltung zu zweit hätte tödliche Folgen. Wie ein Tier in der Natur lebt, so sollte es auch in menschlicher Obhut gehalten werden.

Gesetzliche Ausnahme Kanichen

Die Verhältnisse unter Menschenobhut sind kaum mit der Natur identisch. Kaninchen beispielsweise leben in Gruppen. Wer sie aber nur in einem reizarm eingerichteten Stall zu zweit hält, wird feststellen, dass sie untereinander unverträglich sind.

Obwohl Kaninchen soziale Tiere sind, ist die Haltung von Einzeltieren per Gesetz erlaubt. Wer sie in herkömmlichen Ställen pflegt, muss lediglich dafür sorgen, dass sie einander sehen können. Wer aber Kaninchen in gut strukturierten, grossen Gehegen mit verschiedenen Versteckmöglichkeiten und Unterschlüpfen hält wird feststellen, dass sie sehr gut zusammenleben können. Auch hier kann ein kastrierter Rammler mit mehreren Weibchen zusammen gehalten werden.

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Das Erfolgsrezept für alle sozialen Arten sind grosszügige Volieren und Gehege. Bei wenig Platz entsteht Stress und Unverträglichkeit, auch bei in der Natur in Gemeinschaft lebenden Tieren.

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