Das Paarverhalten der Wellensittiche in ihrem geräumigen Zimmerkäfig ist reizvoll. Die Höhlenbrüter verschwinden immer wieder im Nistkästchen. Wie gross ist die Freude, als aus einem Fünfergelege vier Junge geschlüpft sind.

Bevor es so weit ist, muss man sich aber fragen: Habe ich Platz oder Abnehmer mit guten Haltungsmöglichkeiten für die Jungen? Das ist bei allen Tieren so. Bei Vögeln lässt sich eine Zucht einfach steuern. Eier, frisch gelegt, können angestochen werden, damit der Vogel zwar den Bruttrieb ausleben kann, sich aber keine Jungen entwickeln können.

Bei Säugetieren ist die Zuchtkontrolle schwieriger. Werden Meerschweinchen, ohne auf die Geschlechter Rücksicht zu nehmen, zusammengesetzt, ist Nachwuchs vorprogrammiert. Junge Männchen sollten ab einem Gewicht von 250 Gramm kastriert werden, denn sonst besteht die Gefahr, dass sie ihre Schwesterndecken. Wer also Meerschweinchen züchtet, muss das Geschlecht identifizieren können und bereit dazu sein, die Kastrationskosten für die Männchen zu übernehmen. Das kann rasch einmal 100 Franken pro Tierkosten. Es ist keine Lösung, unerwünschte Junge an Auffangstationen abzugeben. Gleich verhält es sich bei anderen Kleinsäugern wie Mäusen und Hamstern.

Schriftliche Aufzeichnungen führen

Tiere zu halten, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Alles, was in der Natur geschieht, wie Vermehrung, Abwanderung und Tod durch einen Fressfeind, ist dem Menschen überlassen. Kenntnisse des Verhaltens, der Bedürfnisse, der Fortpflanzungsbiologie und des Lebensraums sind Grundvoraussetzungen der Tierhaltung. Dass sich ein Tier vermehrt, gehört zu seinem Lebenszyklus. Das will aber nicht heissen, dass es ihm nur gut geht, wenn es sich fortpflanzen kann.

Es trägt zum Tierleid bei, wenn unkontrolliert Junge gezüchtet werden. Verantwortungsvolle Halter mediterraner Landschildkröten beispielsweise raten dazu, die Reptilien nicht mehr zu züchten, sondern bei Interesse Tiere aus Auffangstationen aufzunehmen. Eine Schildkröte wird meist mehr als 80 Jahre alt! Auch das Lebensalter eines Tiers muss bei seiner Anschaffung reflektiert werden. Tierhaltung braucht definitiv Konstanz im Leben!

Jemand, der Tiere hält, sollte nachweisen können, woher sie stammen und über wichtige Ereignisse und Verhaltensweisen Buch führen. Schriftliche Unterlagen sind nützlich, zum Beispiel bei Tierarztbesuchen. Bei artengeschützten Tieren sind sie sogar Pflicht. Wer etwa Reisfinken oder Reisamadinen hält, muss bei einer behördlichen Kontrolle zumindest eine Kaufquittung mit Datum und Adresse des Verkäufers vorweisen können. Reisfinken werden im CITES-Anhang II geführt, das heisst, es handelt sich um eine geschützte Art. Das CITES ist das internationale Abkommen über den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und wird auch Washingtoner Artenschutzabkommen genannt.

Die Tierhaltung beglückt und ist befriedigend. Dazu gehören aber auch Pflichten. Wer sie ernst nimmt, verfolgt damit ein Lebensthema, das viel Zeit beansprucht, aber auch ein finanzielles Engagement abverlangt.