Tiere spielen im Leben vieler Menschen eine wichtige Rolle. Es ist längst erwiesen, dass sie Verantwortungsgefühl, Achtsamkeit und Respekt fördern, glücklich machen und die Sinne anregen. Die Tierhaltung hat also viele persönliche, positive Aspekte, nebst der Tatsache, dass sie auch dazu beitragen kann, Wissen zu generieren oder Tierarten sinnvoll zu vermehren. Leider sind aber in der Schweiz nicht alle Menschen frei in der Entscheidung, Tiere halten zu dürfen. Manchen Mietern wird es per Mietvertrag verboten.

Die Regelung, ob ein Mieter Tiere halten darf, überlässt das Gesetz den Hauseigentümern. Der Vermieter darf gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Haustierhaltung ohne besonderen Grund verweigern. Man könnte meinen, dass ein Gesetz genau formuliert sein muss und nicht diskriminierend sein darf. In diesem Fall wird aber mit unpräzisen Formulierungen operiert, Mieter werden benachteiligt.

Steht in einem Mietvertrag ein Tierhalteverbot, bezieht sich das nicht auf…

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