Kanton Zürich
Rottweiler & Co.: So laufen Wesensbeurteilungen bei Listenhunden ab
Nach dem Anfang 2025 in Kraft getretenen Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich müssen Halterinnen und Halter ihren Vierbeiner einer Wesensbeurteilung unterziehen. Im Rahmen eines Führbarkeitstests wird ermittelt, wie gut das Mensch-Tier-Team funktioniert und ob die Halteperson den Hund unter Kontrolle hat.
Nach zwei Beissvorfällen Ende letzten Jahres, bei denen mehrere Kinder schwer verletzt wurden, führte der Kanton Zürich 2025 ein Rottweiler-Verbot ein. Ein Schritt, der vom Zürcher Regierungsrat nach den schwerwiegenden Vorfällen als «präventive Massnahme» bezeichnet wurde, viele Gemüter in der Schweizer Hundeszene jedoch erhitzte. Mehrere Hundeclubs betonten, dass zwar Massnahmen nötig seien, ein Rasseverbot jedoch nicht der richtige Weg sei: Der wissenschaftliche Ansatz fehle.
Der Schweizerische Rottweilerhunde-Club (SRC) legte gegen das Verbot Beschwerde ein. Im Juni stützte das Verwaltungsgericht den Beschluss des Zürcher Regierungsrats und bestätigte damit das Verbot. Doch die Geschichte ist noch nicht vorbei: Der SRC zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter.
Die Vorgänge vor dem Gericht ändern allerdings nichts an der Tatsache, dass Rottweiler im Kanton Zürich zu Listenhunden geworden sind. Als solche werden Hunderassen bezeichnet, von denen ein vergleichsweise erhöhtes…
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