Der Schwerpunkt liege auf der Verbesserung der Situation von Frauen in landwirtschaftlichen Betrieben, heisst es in einer Mitteilung der Frauensession. Eine erste Motion zielt darauf ab, die negativen Folgen einer Ehescheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft auf landwirtschaftliche Betriebe abzumildern.

Eine zweite Motion fällt verlangt, dass der Bundesrat seinen 2016 veröffentlichten Bericht über Frauen in der Landwirtschaft weiterverfolgt. Sie fordert eine umfassende obligatorische landwirtschaftliche und sozialversicherungsrechtliche Beratung für beide Partner und fordert den Bundesrat auf, zu handeln, damit die Betriebe das im Landwirtschaftsgesetz vorgesehene vergleichbare Einkommen erzielen können. Das letzte Element ist auch Teil der Verbesserung der sozialen Absicherung in der Landwirtschaft.

Als drittes nahm die Kommission eine Interpellation über die Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben an Töchter der Familie und den immer noch sehr geringen Anteil von Frauen als Betriebsleiterinnen und -eigentümerinnen an.

Die Forderungen werden an der Frauensession am 29. und 30. Oktober 2021 formell verabschiedet und anschliessend dem Parlament übermittelt.